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Auszug - Gründung der IC Rödermark AG  

 
 
8. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Wirtschafts- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 17.04.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. April 2001 wurde die Errichtung der IC Rödermark AG mit grundsätzlichen Eckwerten beschlossen. Aufgrund der verzögerten Verhandlungen und dem fehlenden Mietvertrag konnte bisher die Gründung noch nicht durchgeführt werden. Mit Beschluss des Magistrats vom 18. Februar 2002 wurde nunmehr der Mietvertrag für die Anmietung des Innovations- und Gründerzentrums abgeschlossen, sodass die vorbereitenden Arbeiten für die Eröffnung des Zentrums in Angriff genommen werden können.

 

Aufgrund der neuen Mietkonditionen und weiterer Änderungen ist die Anpassung des Businessplans, der Satzung und der bestehenden Beschlüsse erforderlich.

 

Zu den personellen Auswirkungen erfolgt eine gesonderte Magistratsvorlage.

 

 

Die wesentlichen Eckwerte des Businessplans sind:

 

1.         Mietvertrag

 

Nach langwierigen und teilweise sehr schwierigen Verhandlungen konnte mit dem Grundstückseigentümer, die Firma König Immobilien GmbH, die die Fläche von der Firma Bosch erworben hat, ein Mietvertrag für das Gründer- und Innovationszentrum ausgehandelt werden.

 

Wesentliche Eckpunkte des Mietvertrages sind:

 

1.         Es wird ein dreigeschossiges Bürogebäude mit einer Gesamtfläche von 3.100 qm und eine Werkhalle mit 2.260 qm angemietet. Davon sind vermietbare Flächen für die Dauervermietung im Bürogebäude 1.600 qm und in der Werkhalle rund 2.200 qm:

 

Büroflächen und Schulungsräume für Dauervermietung               1.600 qm

Schulungs- und Präsentationsräume für Tagesvermietung                           200 qm

Besprechnungsräume ohne gesonderte Vermietung                                   100 qm

Kantine und Küchen                                                                                150 qm

Technikräume                                                                                            50 qm

Kellerräume, Flure, Treppenhäuser, Foyer, Aufzug                                1.000 qm

 

2.         Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils fünf Jahre.

 

3.         Die Miete beträgt 102.240 € pro Jahr und ist indexiert, wobei eine Indexanpassung in den ersten fünf Jahren ausgeschlossen ist. Darüber hinaus wurde in den Verhandlungen erreicht, dass das Objekt bei Beginn der Mietzeit18 Monate lang mietfrei überlassen wird. Nebenkostenvorauszahlungen sind zu leisten.

 

4.         Das Objekt wird übergeben wie es steht und liegt. Die Mieterin erhält einen Renovierungskostenschuss von rund 500.000 €. Insgesamt ist mit Renovierungs- und Ausbaukosten von insgesamt 2.300.000 € zu rechnen.

 

5.         Das Objekt wird zum 01. Mai 2002 übergeben. Damit beginnt auch die Laufzeit des Mietvertrages. Auf Grund der umfangreichen Umbauarbeiten ist eine Eröffnung im September 2002 vorgesehen.

 

 

Die wesentlichen Eckwerte des Mietvertrages waren bisher bereits im beschlossenen Businessplan enthalten. Ebenso die im Mietvertrag vorgesehene Patronatsbürgschaft der Stadt Rödermark zugunsten der Vermieterin.

 

 

2.         Finanzierung der Investitionen

 

Aufgrund der Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter und den ersten Untersuchungen der Architekten ist davon auszugehen, dass die Um- und Ausbaukosten für das Gesamtprojekt nicht vollständig finanziert sind. Siehe auch "Investitionsplanung" – Anlage 1 zum Businessplan.

 

Es ist deshalb notwendig, dass über den Beschluss vom 14. April 2001 (500.000,-- DM als Darlehen) hinaus weitere rund 511.000 € (= rd. 1.000.000,-- DM), insbesondere für den Ausbau der Halle, als unbefristetes Darlehen zu 1 % und 0 % Tilgung der Betreibergesellschaft von der Stadt Rödermark zur Verfügung gestellt werden müssen. Dieses Darlehen muß im Nachtraghaushaltsplan 2002 finanziert werden. Im Herbst wird mit dem Ausbau der Halle begonnen.

 

Darüber hinaus wird es notwendig, dass die Gesellschaft zur Finanzierung der Restinvestitionen Kreditmittel am Kapitalmarkt aufnimmt. Dabei wird versucht, zinsgünstige Kredite des Bundes oder des Landes in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus laufen derzeit noch Verhandlungen mit dem Land Hessen über einen Zuschuß. Dieser wurde jedoch in der Vergangenheit immer wieder abgelehnt.

 

 

3.         Aktionäre der IC Rödermark AG

 

Bisher liegen folgende Zusagen über Beteiligungen an der IC Rödermark AG vor:

 

Kreis Offenbach/KVBG                       10 %    mit Nachschusspflicht

Sparkasse Dieburg                               10 %    ohne Nachschusspflicht

HEAG                                                  20 %    ohne Nachschusspflicht

Stadt Rödermark                                  60 %    mit Nachschusspflicht.

 

Die Mitaktionäre Kreis Offenbach/KVBG haben ihre Nachschusspflicht vertraglich limitiert auf 10 Jahre zu je 10% des Defizitbetrages. Dies bedeutet, dass die Stadt Rödermark rund 90 % des nachschusspflichtigen Betrages übernehmen muss.

 

Die HEAG hat mitgeteilt, dass aus grundsätzlichen Erwägungen eine Nachschusspflicht nicht übernommen werden kann, jedoch einen Beratervertrag für die IC Rödermark AG angeboten mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren und einem Honorar von 24.000 € pro Jahr. Darüber hinaus hat die Volksbank Rodgau/Rödermark zwar keine direkte Beteiligung aber einen Marketingzuschuß in Aussicht gestellt.

 

 

4.         Büroservice durch die TESO AG

 

Die TESO AG ist ein Bildungsträger, der für das Arbeitsamt Tele-Arbeitskräfte in einem einjährigen Lehrgang qualifiziert. Bisher war vorgesehen, dass die TESO AG Räume im Innovationszentrum anmieten und dort folgende Dienstleistungen anbieten sollte:

 

·        Empfangsbüro und Postservice

·        Büroservice für die IC Rödermark AG

·        Büroservice für Gründer

·        Qualifizierungsmaßnahmen für das Arbeitsamt

·        Schulungsangebote

·        Vermietung von Schulungsräumen

 

Die TESO AG ist auf Werbung durch die Wirtschaftsförderung bereits seit 01.05.2001 in Rödermark tätig und hat 23 Tele-Arbeitskräfte ausgebildet. Das Arbeitsamt hatte mitgeteilt, dass die TESO AG aufgrund fehlender Mittel voraussichtlich keinen weiteren Schulungsauftrag nach dem 01.05.2002 erhalten wird. Dies bedeutet, dass der Servicepartner für die IC Rödermark AG entfallen würde.

 

Zwischenzeitlich wurden intensive Verhandlungen mit dem Arbeitsamt Offenbach geführt um ab 01.08.2002 einen Schulungsauftrag erreichen zu können, damit dieser wichtige Baustein des Gesamtkonzeptes im Innovations- und Gründerzentrum gesichert werden kann. Eine endgültige Zusage liegt noch nicht vor, so dass sich bei einer Ablehnung erhebliche Auswirkungen sowohl bei der Dienstleistung im IC als auch bei der Abvermietung der Flächen ergeben würden. Die TESO AG hatte zugesagt rund 250 qm Flächen anzumieten.

 

 

5.         Mieter für das Innovationszentrum

 

Außer der TESO AG sind derzeit sechs Mieter an der Übernahme von Räumen interessiert. Die Werbung für das Projekt wurde vor längerer Zeit eingestellt, da es nicht möglich war einen festen Eröffnungszeitpunkt den Mietinteressenten zu nennen. Nach Gründung der IC Rödermark AG werden diese Marketingmaßnahmen intensiviert, so dass mit einer raschen Abvermietung des Bürogebäudes entsprechend der Wirtschafts- und Finanzplanung innerhalb von einem bis eineinhalb Jahren gerechnet werden kann.

 

 

6.         Kosten der IC Rödermark AG

 

Im beigefügten Businessplan wurden die Kostenansätze komplett überarbeitet und auf die neuen Bedingungen des Mietvertrages und der vorgesehenen Investitionen angepaßt. Darüber hinaus wurde Investitions- und Finanzierungsplan beigefügt.

 

Nach dem nun der endgültige Übergabetermin für das Objekt feststeht, werden Gespräche über die Umbaumaßnahmen mit Architekten geführt und parallel dazu die Gründung der IC Rödermark AG betrieben. Zur endgültigen Beschlußfassung wird als Anlage eine überarbeitete Satzung und ein überarbeiteter Businessplan vorgelegt. Gegenüber dem bisherigen Businessplan waren umfangreiche Änderungen notwendig, sodass eine Neufassung vorgelegt wird.

 

Zu den notwendigen Personalentscheidungen erfolgt eine gesonderte Magistratsvorlage.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die bisherige Beschlußfassung wird ergänzt:

 

1.   Für den Betrieb des Innovations- und Gründerzentrums sowie die Wirtschaftsförderung der Stadt Rödermark wir die IC-Rödermark AG als wirtschaftliches Unternehmen nach § 121 ff HGO gegründet.

 

2.   Dem aktualisierten Business-Plan für die Gesellschaft einschließlich der Finanzplanung und den Anlagen mit aktualisierter Satzung wird zugestimmt.

 

3.   Die Gründung erfolgt zum 01. Mai 2002. Das Innovations- und Gründerzentrum soll zum 1. September 2002 seinen Betrieb im angemieteten Bürogebäude aufnehmen.

 

4.   Vertreter der Stadt Rödermark im Aufsichtsrat ist Herr Bürgermeister Alfons Maurer.

 

5.   Die Stadt Rödermark sichert der IC-Rödermark AG die Abdeckung der jährliche Verluste von bis zur € 230.000 zu. Durch eine terminlich abgestimmte Auszahlung und Verrechnung mit den Personalkostenerstattungen ist die Liquidität der IC-Rödermark AG sicherzustellen.

 

6.   Die IC-Rödermark AG erhält, ein unbefristetes Betriebsmitteldarlehen für die Umbau- und Sanierungsinvestitionen von 767.000,--€ zu 1 % Zinsen und 0 % Tilgung. Die Mittel werden, soweit noch nicht etatisiert, im Nachtragshaushaltsplan 2002 bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die bisherige Beschlußfassung wird ergänzt:

 

1.   Für den Betrieb des Innovations- und Gründerzentrums sowie die Wirtschaftsförderung der Stadt Rödermark wir die IC-Rödermark AG als wirtschaftliches Unternehmen nach § 121 ff HGO gegründet.

 

2.   Dem aktualisierten Business-Plan für die Gesellschaft einschließlich der Finanzplanung und den Anlagen mit aktualisierter Satzung wird zugestimmt.

 

3.   Die Gründung erfolgt zum 01. Mai 2002. Das Innovations- und Gründerzentrum soll zum 1. September 2002 seinen Betrieb im angemieteten Bürogebäude aufnehmen.

 

4.   Vertreter der Stadt Rödermark im Aufsichtsrat ist Herr Bürgermeister Alfons Maurer.

 

5.   Die Stadt Rödermark sichert der IC-Rödermark AG die Abdeckung der jährliche Verluste von bis zur € 230.000 zu. Durch eine terminlich abgestimmte Auszahlung und Verrechnung mit den Personalkostenerstattungen ist die Liquidität der IC-Rödermark AG sicherzustellen.

 

6.   Die IC-Rödermark AG erhält, ein unbefristetes Betriebsmitteldarlehen für die Umbau- und Sanierungsinvestitionen von 767.000,--€ zu 1 % Zinsen und 0 % Tilgung. Die Mittel werden, soweit noch nicht etatisiert, im Nachtragshaushaltsplan 2002 bereitgestellt.

 

 

Rödermark, 8. April 2002

 

 

Schallmayer

Beschlussvorschlag:

 

Die bisherige Beschlußfassung wird ergänzt:

 

1.   Für den Betrieb des Innovations- und Gründerzentrums sowie die Wirtschaftsförderung der Stadt Rödermark wir die IC-Rödermark AG als wirtschaftliches Unternehmen nach § 121 ff HGO gegründet.

 

2.   Dem aktualisierten Business-Plan für die Gesellschaft einschließlich der Finanzplanung und den Anlagen mit aktualisierter Satzung wird zugestimmt.

 

3.   Die Gründung erfolgt zum 01. Mai 2002. Das Innovations- und Gründerzentrum soll zum 1. September 2002 seinen Betrieb im angemieteten Bürogebäude aufnehmen.

 

4.   Vertreter der Stadt Rödermark im Aufsichtsrat ist Herr Bürgermeister Alfons Maurer.

 

5.   Die Stadt Rödermark sichert der IC-Rödermark AG die Abdeckung der jährliche Verluste von bis zur € 230.000 zu. Durch eine terminlich abgestimmte Auszahlung und Verrechnung mit den Personalkostenerstattungen ist die Liquidität der IC-Rödermark AG sicherzustellen.

 

6.   Die IC-Rödermark AG erhält, ein unbefristetes Betriebsmitteldarlehen für die Umbau- und Sanierungsinvestitionen von 767.000,--€ zu 1 % Zinsen und 0 % Tilgung. Die Mittel werden, soweit noch nicht etatisiert, im Nachtragshaushaltsplan 2002 bereitgestellt.

 

 

Rödermark, 8. April 2002

 

 

Schallmayer