Bürgerinformationssystem
Wortprotokoll: Erster Stadtrat Sturm weist darauf hin, dass die rechtlichen
Bedenken über die öffentliche Zugänglichkeit der Daten derzeit vom hessischen
Datenschutzbeauftragten geprüft werden. Die Rechtslage ist zur Zeit noch
unklar. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
Beschlussfassung wie folgt: Der Magistrat wird gebeten, die Mobilfunkstandorte in rödermark
zu benennen. Ferner möge er die Zahl der auf städtischen Grundstücken
montierten Anlagen bekannt geben. Bei Standorten auf städtischen Grundstücken,
die sich in Wohngebieten, insbesondere in unmittelbarar Nähe von Kindergärten,
Schulen und/oder Altenheimen befinden, möge er diese neu überdenken und hier
nach Möglichkeiten suchen, eine Verlagerung zu ereichen. Bei den Standorten auf
privaten Grundstücken gleicher Voraussetzungen möge die Stadt in Gesprächen
eine Verlagerung ausloten. Die Stadt möge weiter die Bauaufsicht bitten, auf der Vorlage
von Nutzungsänderungsanträgen für Neu-Standorte innerhalb des Stadtgebiets zu bestehen. |
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