Bürgerinformationssystem
Sperrung B 45 Herr Erster Stadtrat Rotter teilt mit, dass demnächst die B 45 zwischen der Anschlussstelle Dieburg Nord/Münster und Urberach gesperrt wird.
Oberwiesenweg Herr Dr. Werner weist darauf hin, dass durch die Baustelleneinrichtung am Oberwiesenweg der Zugang zum Gartengrundstück des Nazariuskindergartens versperrt ist. Ist der Zugang bis zum Sonntag „Tag der offenen Höfe“ möglich? Herr Bürgermeister Kern sagt die Beantwortung im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu.
Bürgersteig evangelische Kirche Urberach Dr. Werner fragt an, warum der Bürgersteig an der evangelischen Kirche in Urberach nur teilweise erneuert wurde. Herr Bürgermeister Kern sagt die Beantwortung im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu.
Bebauung Eisenbahnstraße Herr Spieß fragt nach dem Stand der Bebauung im Bereich der Eisenbahnstraße (ehemaliges DB-Gelände). Frau Groh von der Bauverwaltung erläutert, dass für den Umbau der denkmalgeschützten Gebäude eine Baugenehmigung vorliegt und mit dem Umbau auch bereits begonnen wurde. Für die beiden Mehrfamilienhäuser liegt ein Bauantrag aber noch keine Baugenehmigung vor.
Parken auf den Bürgersteigen Herr Gerl weist darauf hin, dass im gesamten Stadtgebiet wieder verstärkt mit zwei Reifen auf den Bürgersteigen geparkt wird. Herr Erster Stadt5rat Rotter erläutert, dass die Thematik bekannt ist und das Ordnungsamt auch nach den gegebenen personellen Möglichkeiten kontrolliert. In diesem Zusammenhang verweist Herr Rotter darauf, dass sich die Parksituation am TS-Sportplatz durch die neue Regelung merklich entspannt hat. Größere Parkprobleme gibt es noch ein der Umgebung der Gaststätten in den Ortskernen.
Häfnerplatz Herr Schultheis fragt an, wegen der Verpachtung der Freiflächen auf dem Häfnerplatz. Nehmen die Pächter mehr Fläche in Anspruch als genehmigt. Frau Groh von der Bauverwaltung bestätigt, dass es gerade in den Sommermonaten oft Probleme mit den Pächtern gibt und immer wieder Gespräche geführt werden müssen. In diesem Zusammenhang werden die etwas komplizierten Besitzverhältnisse des Häfnerplatzes erläutert. Es handelt sich nicht um Eigentum der Stadt, sondern die Stadt hat nur ein Sondernutzungsrecht.
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