Bürgerinformationssystem
Der Stadtverordnetenvorsteher bittet an dieser Stelle, die in der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gewählten Stadträte Herr Hans-Peter Hente und Herr Michael Uhe-Wilhelm, zur Ernennung und Vereidigung vorzutreten. Und übergibt in diesem Zusammenhang das Wort an Bürgermeister Kern.
Bürgermeister Kern überreicht den gewählten Stadträten die Ernennungsurkunden und begrüßt sie als neue Mitglieder im Magistrat.
Danach werden die Gewählten jeweils vom Stadtverordnetenvorsteher durch Handschlag verpflichtet. Im Anschluss nimmt der Stadtverordnetenvorsteher bei den Stadträten Hente und Uhe-Wilhelm einzeln den Diensteid nach § 38 Beamten-Statusgesetz in Verbindung mit § 47 des Hessischen Beamtengesetzes ab.
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