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Auszug - Wahl der Stadtverordnetenvorsteherin bzw. des Stadtverordnetenvorstehers  

 
 
konstituierenden öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:09 Anlass: Konstituierende Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0067/16 Wahl der Stadtverordnetenvorsteherin bzw. des Stadtverordnetenvorstehers
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wortprotokoll:

 


Durch die CDU-Fraktion wird Herr Sven Sulzmann zur Wahl als Stadtverordnetenvorsteher vorgeschlagen. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Michael Gensert, begründet den Vorschlag.

 

Der Altersvorsitzende stellt fest, dass die Wahl grundsätzlich schriftlich und geheim aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen ist.

Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (§ 55 Abs. 3 HGO).

 

Da kein Widerspruch vorgetragen wird,sst der Altersvorsitzende offen über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion zur Wahl des Stadtverordnetenvorstehers abstimmen.

 

 

Der Altersvorsitzende stellt fest, dass damit Herr Sven Sulzmann einstimmig zum Stadtverordnetenvorsteher gewählt worden ist.

 

Herr Sulzmann erklärt, dass es die Wahl annimmt.

 

Herr Drescher gratuliert Herrn Sulzmann zu seiner Wahl und stellt fest, dass sich die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark mit der Wahl des Stadtverordnetenvorstehers konstituiert hat. Der Altersvorsitzende übergibt die Sitzungsleitung an den neu gewählten Stadtverordnetenvorsteher.

 

Herr Sulzmann bedankt sich bei den Mandatsträgern sehr herzlich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf gute Zusammenarbeit.

Er bedankt sich an dieser Stelle bei der bisherigen Stadtverordnetenvorsteherin Beldermann für die geleistete Arbeit zum Wohle der Bürger der Stadtdermark.

 

In der Folge verpflichte er die neuen Mandatsträger, an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teilzunehmen. Sie werden gemäß § 24 HGO um Verschwiegenheit gebeten und darum ersucht, bei einem Widerstreit der Interessen gemäß § 25 HGO dies anzuzeigen und bei entsprechend zu behandelnden Punkten an Beratung und Abstimmung nicht teilzunehmen.

 

Er informiert die Stadtverordneten über die Unterlagen die sie auf ihren Tischen vorfinden. Es sind dies:

 

-              Austauschseiten zu TOP 10 „Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark“

 

-              Austauschseiten zu TOP 13 „3. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunale Betriebe Rödermark“

 

-              Ein Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Rücknahme der Verzichtserklärung auf Ausführung der Maßnahme „Grundhafte Erneuerung der Straße am Schwimmbad“

 

-              Eine Einladung zur Seniorenschifffahrt der Stadt Rödermark

 

 

Außerdem teile er mit, dass

 

              die Hauptsatzung und

 

              die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

 

auf der Homepage der Stadt eingestellt sind oder bei Bedarf vom Gremienro zur Verfügung gestellt werden.

 

In Kürze wird Ihnen der Gesetzestext der Hessischen Gemeindeordnung in einem gebunden Format zur Verfügung gestellt werden. Ebenso werden sie die kommunalpolitische Terminvorschau und den Sitzungskalender 2016 per E-Mail zugesandt bekommen.

 

Im Namen des Gremienbüros weist er darauf hin, dass die Codes zur Einwahl in das städtische WLAN-Netz geändert wurden. Der erforderliche Zugangscode wird von Frau Morian oder Frau Mahuletz ausgehändigt.


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /