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Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden und Vorstellung der SBR Internetseite   

 
 
47. öffentlichen Sitzung des Seniorenbeirates der Stadt Rödermark
TOP: Ö 3
Gremium: Seniorenbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
 
Beschluss


              Internetauftritt Homepage SB

              Herr Koop stellt die neue Homepage des SBRs vor. Die Internet-Adresse lautet: www.seniorenbeirat-rödermark.de und ist bereits aktiv geschaltet.

             

              Herr Rotter merkt an, dass die TUI dafür sorgen soll, dass die Internet-Adresse mit roedermarkaktiviert wird. Diese Domain hält zzt. Heinz Weber inne und müsste von ihm gelöscht werden. Heinz Weber wird angefragt.

              Die Beschreibung des Seniorenbeirats Rödermark, die dem letzten Protokoll angehängt war, wurde auf die Homepage eingepflegt.

              Die Kosten für die Homepage laufen über das jährliche Budget des SBRs.

              Für die zukünftige Pflege der Homepage sollten 2-3 Mitglieder zur Verfügung stehen. WordPress bietet die Möglichkeit registrierten Benutzern auf der Website unterschiedliche Rechte zu vergeben. Durch verschiedene Rollenerhalten sie unterschiedliche Zugriffsrechte z.B. beim Verwalten der Website oder dem Schreiben von Beiträgen.

              Herr Ohnesorg verteilt vier verschiedene Design-Möglichkeiten für die Maske der Homepage. Diese sind dem Protokoll angehängt.

              Mit der weiteren Ausrichtung der Homepage sollte sich der neu gewählte SBR beschäftigen.

             

              Pflegestützpunkt im Landkreis Offenbach

              Herr Koop teilt mit, dass er am 03.03.2016 als Vorsitzender des VdK Sozialverband mit Landrat Oliver Quilling zum Thema Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Landkreis Offenbach ein Gespräch geführt hat. Der Landkreis Offenbach ist der letzte Landkreis in Hessen in dem es keinen Pflegestützpunkt gibt. Herr Quilling signalisiert die Bereitschaft, dass es notwendig ist, einen Pflegestützpunkt zu installieren. Dieser soll im Gesundheitsbereich des Kreises Offenbachs angesiedelt werden und soll personell mit je einem Mitarbeiter des Kreises Off. und je einem Vertreter der Pflegekassen ausgestattet werden, so wie es im Gesetz vorgesehen ist. Das Klientel sind nicht nur ältere Menschen, sondern auch ältere und jüngere Menschen mit einer Behinderung. Jeder Pflegebedürftige hat einen Rechtsanspruch nach § 7a SGB XI auf eine Pflegeberatung.

 

              Informationsveranstaltung zum Thema Pflegestärkungsgesetz II

Herr Koop teilt mit, dass die Leitstelle Älterwerden, Kreis Offenbach am Dienstag, den 10.05.2016 von 14.00 - 17.00 Uhr im Kreishaus Dietzenbach,

Werner-Hilpert-Str.1, 63128 Dietzenbach im Raum 1 A 11 Shandong eine Informationsveranstaltung zum Pflegestärkungsgesetz II 2016 und die neuen Begutachtungskriterien 2017 anbietet. Interessierte BürgerInnen sind herzlich willkommen. Die Veranstaltung ist kostenfrei.