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Bürgermeister Kern weist darauf hin, dass die Gültigkeit der Wahl gemäß § 84 der Kommunalwahlordnung von der Gemeindevertretung in der ersten Sitzung nach Ablauf der Einspruchsfrist festgestellt wird – die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erfolgt am 16. Februar. Der Magistrat habe heute der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, die Gültigkeit festzustellen.
Die Vorsitzende fragt nach, ob
Bürgermeister Kern sagt eine entsprechende Überprüfung zu. |
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