Bürgerinformationssystem
Vorgeschlagen werden:
Gemäß § 55 (3), Satz 2 HGO wird durch Handaufheben abgestimmt.
Anschließend wird einvernehmlich beschlossen, beide Gewählten in die AG Integration zu entsenden. Die Gewählten nehmen ihre Wahl an.
Bürgermeister Kern teilt mit, dass die Wahl durch Beschluss des Magistrats bestätigt werden muss.
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