Bürgerinformationssystem
Gemäß § 55 (2) Satz 1 HGO einigen sich die Mitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag:
Der einheitliche Wahlvorschlag wird sodann einstimmig beschlossen.
Die Gewählten nehmen ihre Wahl an.
425802 Besucher seit dem 01.04.2016
Homepage der Stadt Rödermark