Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt betreffend den Bebauungsplan „Südwestlich der Kinzigstraße“ einen Aufstellungsbeschluss mit den folgenden planerischen Maßgaben:
Das Plangebiet, Flur 14, umfasst die Flurstücke 92‐107 sowie 109/2‐134/1 sowie Teile der Grabenparzellen 85 und 87/1 mit insgesamt rund 78.000 m2. Die Flurstücke 101‐107/1 mit 5.224 m2 sollen dabei als Freizeitflächen/Kinderspielplatz ausgewiesen werden. Die Flurstücke 110‐115 mit rund 22.800 m2 sollen als Kompensationsflächen für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. Als reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO sollen etwa 49.000 m2 ausgewiesen werden. Die Erschließung erfolgt über die Kinzigstraße (zwischen den Hausnummern 18 und 20).
Es erfolgt keine Abstimmung, da noch Beratungsbedarf in den Fraktionen besteht.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||