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Auszug - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2)  

 
 
49. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 09.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0141/15 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Fachbereich 6   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “rdlich des Rödermarkrings“ (Abgrenzung siehe nachstehend).

 

Planungsziel ist es, Ansiedlungsflächen für das produzierende und weiterverarbeitende Gewerbe zu sichern. Die zusätzliche Ausbreitung von Einzelhandelsnutzungen über den Bestand hinaus widerspricht dieser Zielsetzung und soll daher unterbunden werden.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro Holger Fischer aus Linden beauftragt.

 

Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

 

umlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 21.5 „rdlich des Rödermarkrings“

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Geltungsbereichgenordet, ohne Maßstab

 

 

Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 sollen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam aufgerufen werden.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung bei Enthaltung der SPD-Fraktion, einem Fraktionsmitglied der CDU-Fraktion und Ablehnung der FDP-Fraktion, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.