Bürgerinformationssystem

Auszug - Vergabepraxis von Plätzen an Gymnasien im Kreis Offenbach; hier: Darlegung der Vergabekriterien und Erläuterung der Entscheidungen sowie Entscheidungsspielräume durch das Staatliche Schulamt (Stavo-Beschluss vom 7.10.2014)   

 
 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 10.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:29 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
 
Beschluss


rgermeister Kern erläutert die Hintergründe zu diesem Tagesordnungspunkt. Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 7. Oktober 2014 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird beauftragt, beim Landesschulamt Staatliches Schulamt für die Stadt und den Kreis Offenbach am Main - auf die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens bei den Plätzen an Gymnasien im Falle einer Überbelegung von Schulen hinzuwirken.

 

Das Vergabeverfahren sollte sicherstellen, dass Kindern aus Kommunen des Kreises, in denen kein schulformbezogener gymnasialer Bildungsgang angeboten wird, in den Nachbarkommunen innerhalb des Kreises Offenbach mit einem solchen Angebot gleichberechtigt bei der Zuteilung von Plätzen berücksichtigt werden.

 

Darüber hinaus soll das Staatliche Schulamt zeitnah in den Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur eingeladen werden und dort seine Vergabekriterien darlegen und Entscheidungen sowie Entscheidungsspielräume erläutern

 

In Ausführung dieses Beschlusses fand am 17. Dezember 2014 ein Gespräch zwischen dem Landesschulamt und der Stadt Rödermark statt. Hier wurden die gesetzlichen Vorgaben detailliert besprochen. Heute soll nun die Erläuterung im Ausschuss erfolgen.

 

Herr Dr. Bieniußa und Frau Porzelle erläutern zunächst die Sach- und Rechtslage bezüglich des Vergabeverfahrens für Gymnasien, gemäß der in der Anlage beigefügten Übersicht.

 

Im Anschluss hieran, erläutert Frau Heckel diese Thematik aus Sicht des Schulamtes des Kreises Offenbach.

 

Die Gäste beantworten danach alle Fragen der Mitglieder des Ausschusses. Abschließend wird einvernehmlich zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltungspraxis im Rahmen des Vergabeverfahrens für Gymnasien mit dem rechtlichen Vorgaben übereinstimmt und dass es nicht möglich sein wird, diese zu ändern.

 

Die Gäste beantworten auf besondere Anfrage die Gründe für die Ausfallzeiten an der Schule an den Linden. Aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen der Schule an den Linden und der Trinkbornschule entstanden keine Fehlzeiten. Diese Situation wird in Kürze mit dem Schulelternbeirat der Schule an den Linden eingehend besprochen.

 

Die Vorsitzende bedankt sich bei den Gästen für die ausführlichen Erläuterungen und verabschiedet sie. Die Sitzung wird nun für fünf Minuten unterbrochen.