Bürgerinformationssystem
Herr Kern erläutert, dass der Magistrat in seiner letzten Sitzung darüber beschlossen hat, die Änderungen (Erstaufnahme analog §6 und Ergänzung §7 Abs. 2) in die Hauptsatzung aufzunehmen und dies der Stavo vorzuschlagen. Die Stadt Rödermark hat dazu den Städte- und Gemeindebund beratend hinzugezogen. Am 7.10.2014 wird darüber in der Stavo beschlossen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||