Bürgerinformationssystem
Die Auswahl der Mieter und Bewohner wird durch einen Ausschuss bestimmt, dem jeweils ein Vertreter der Hausgemeinschaft/Bewohnerbeirat (bei Erstbelegung noch nicht vorhanden), der Caritas und Stadt angehören. Die Wahrnehmung der Belegungsrechte von Seiten der Stadt für die17 sozial geförderten Wohnungen und die Demenz-WG soll durch die Fachabteilung Senioren, Sozialer Dienst erfolgen.
Weiter ist die Fachabteilung Senioren, Sozialer Dienst, als neutrale Stelle, für die Fachbegleitung und die Qualitätssicherung der Demenz-WG und der Mietergemeinschaft vorgesehen. Hier könnte der SBR mitwirken bzw. eingebunden werden.
Herr Kern erläutert nochmals die Modalitäten. Die Stadt hat sich mit einem Zuschuss von 800.000 € an dem Projekt beteiligt und dadurch ein Mitspracherecht für die Belegung der 17 sozial geförderten Wohnungen und der Demenz-WG. Die Bewohner des Mühlengrunds 17 sollen zu den gleichen Bedingungen (Mietpreis) in das Franziskushaus umziehen können. Die Bewohner des Mühlengrunds 17 können selbst entscheiden, ob sie in das neue Caritas-Haus umziehen möchten oder nicht. |
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