Bürgerinformationssystem
Der Vorsitzende bittet Bürgermeister Kern um die Darlegung der Rechtslage. Bürgermeister Kern verweist zunächst auf die von ihm versendete e-mail, die einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verschaffen und führt anschließend aus, dass beim Zustandekommen des Gesetzes im Jahr 1992 der damalige Innenminister Günther (SPD) gegen das Antragsrecht des Ausländerbeirats verfassungsrechtliche Bedenken angeführt hatte und sich stattdessen für ein alternatives Initiativrecht, das Vorschlagsrecht, aussprach. Das Vorschlagsrecht wurde anschließend als Recht der Ausländerbeiräte in die HGO aufgenommen. Bürgermeister Kern teilt zudem mit, dass die Kommunalaufsicht sich die Prüfung einer geänderten Hauptsatzung/Geschäftsordnung vorbehalten hat.
Der Vorsitzende bittet um Stellungnahmen der Fraktionen:
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