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Auszug - Antragsrecht des Ausländerbeirats (mit Anlagen)  

 
 
22. öffentlichen Sitzung des Ausländerbeirates
TOP: Ö 3
Gremium: Ausländerbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
 
Beschluss


Der Vorsitzende bittet Bürgermeister Kern um die Darlegung der Rechtslage. Bürgermeister Kern verweist zunächst auf die von ihm versendete e-mail, die einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verschaffen und führt anschließend aus, dass beim Zustandekommen des Gesetzes im Jahr 1992 der damalige Innenminister Günther (SPD) gegen das Antragsrecht des Ausländerbeirats verfassungsrechtliche Bedenken angeführt hatte und sich stattdessen für ein alternatives Initiativrecht, das Vorschlagsrecht, aussprach.

Das Vorschlagsrecht wurde anschließend als Recht der Ausländerbeiräte in die HGO aufgenommen.

rgermeister Kern teilt zudem mit, dass die Kommunalaufsicht sich die Prüfung einer geänderten Hauptsatzung/Geschäftsordnung vorbehalten hat.

 

Der Vorsitzende bittet um Stellungnahmen der Fraktionen:

  • r die Freien Wähler trägt Stadtverordneter Schröder vor, dass sich der Antrag der Freien Wähler durch die Darstellung der Rechtslage durch den Bürgermeister erledigt hat.
  • Fraktionsvorsitzender Junge, SPD, teilt mit, dass die SPD ihren Antrag zurückzieht, wenn der Ausländerbeirat an seinem Vorschlag, ein Antragsrecht zu gewähren, nicht weiter festhalten sollte.
  • Fraktionsvorsitzender Gensert, CDU, schlägt vor, über Konkretisierung des Vorschlagsrechts nachzudenken und im Gegenzug auf einer Einführung des Antragsrechts zu verzichten.
  • Diesem Vorschlag greifen Stadtverordneter Mersmann (AL/Die Grünen) und Fraktionsvorsitzender Kruger (FDP) sowie die anderen Fraktionen positiv auf. Für die Stadtverordnetenversammlung soll ein interfraktioneller Antrag formuliert werden.
  • Vorschläge des Ausländerbeirats und Seniorenbeirats sollen künftig auch über das Bürger/Ratsinformationssystem abrufbar sein.