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Dieser Tagesordnungspunkt wurde zur abschließenden Beratung an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss in dessen Sitzung am kommenden Donnerstag verwiesen.
In § 11 Absatz 8 der Neufassung der Friedhofssatzung soll eine Überarbeitung dahingehend erfolgen, dass auch andere (z. B. Vereinsmitglieder) den Transport des Sarges zum Grab vornehmen können. |
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