Bürgerinformationssystem
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Der Vorsitzende bittet den Bürgermeister um Darlegung der rechtlichen Situation. Bürgermeister Kern stellt fest, dass die aktuelle Rechtslage kein Antragsrecht vorsieht und die Einführung des Antragsrechts für die Stadtverordnetenversammlung somit gegen die Hessische Gemeindeordnung verstoßen würde. Die weiteren Beratungen der städtischen Gremien blieben abzuwarten.
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