Bürgerinformationssystem
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Als stellvertretender Vorsitzender wird Tamer Cavus vorgeschlagen. Da niemand widerspricht, erfolgt die Wahl gemäß § 55 (3) S. 2 HGO durch Handaufheben. Mit acht Ja-Stimmen und einer Enthaltung wird Herr Cavus gewählt. Herr Cavus nimmt die Wahl an und wird vom Vorsitzenden beglückwünscht. |
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