Bürgerinformationssystem
Herr Rotter erläutert die rechtliche Situation zu einem Vorschlagsrecht, bzw.Antragsrecht für den Seniorenbeirat hinsichtlich der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Ein Vorschlagsrecht analog wie beim Ausländerbeirat ist in der HGO nicht vorgesehen. Die Koalition AL/Grüne-CDU hat ein Vorschlagsrecht für den Seniorenbeirat in den Ausschüssen beschlossen. Dort wird darüber abgestimmt. Bei einem positiven Beschluss übernimmt der Magistrat den Vorschlag und richtet diesen als Beschluss-Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung. Darüber findet eine rege Diskussion statt. Insgesamt wird die Regelung vom Seniorenbeirat begrüßt. |
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