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Auszug - Mitteilungen und Anfragen  

 
 
26. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 30
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 13.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
 
Beschluss


  1. Mitteilungen

 

Haushaltsreste

 

Herr Erster Stadtrat Sturm teilt mit, dass die Haushaltsmittelübertragung 2012 nach 2013 vorgenommen wurde und erläutert die Resteübertragung inhaltlich.

 

  1. Anfragen

 

Herr Bürgermeister Kern teilt mit, dass er 7 von 32 Anfragen im Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur am 11.06.2013 beantwortet habe. Zu der Beantwortung der Anfragen, die die Sachthemen des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie betreffen, sei es in der Sitzung am 12.06.2013 aus Zeitgründen nicht mehr gekommen. Er, Bürgermeister Kern, habe deshalb die Beantwortung der restlichen Anfragen für die heutige Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusssitzung angekündigt.

Herr Bürgermeister Kern erklärt, dass er hiervon jedoch Abstand nehme.

Mit Verwunderung habe er der heutigen Tagespresse entnehmen müssen, dass die Fragesteller ohne die Antworten auf ihre Fragen abzuwarten umfangreiche Kommentierungen abgegeben hätten, mit denen die Arbeit der Vewaltung zu Unrecht in ein negatives Licht gerückt worden sei. Dies sei nicht akzeptabel und er müsse sich schützend vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen.

 

Bisher habe er Anregungen immer wohlwollend, frühzeitig und sehr zuvorkommend bearbeitet.

Wenn allerdings Sachverhalte öffentlich in der Presse dargestellt werden, ohne zuvor umfassende Informationen, die mittels Anfrage beim Magistrat angefordert sind, abzuwarten, könnenftig nicht mehr mit einer zuvorkommenden Beantwortung der Anfragen gerechnet werden.

Herr Bürgermeister Kern teilt mit, dass er die Anfragen aus vorgenannten Gründen, künftig streng nach der Geschäftsordnung beantworten werde.