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Auszug - Mitteilungen und Anfragen  

 
 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 23
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
 
Beschluss


Mitteilung an Magistrat am 18.04.2013

 

Entschuldungsfonds

hier: Abbaupfad und Konsolidierungsziel für 2013

 

 

Das Schutzschirmgesetz und die dazugehörige Verordnung regeln, dass Schutzschirmkommunen jährlich einen bestimmten Abbaupfad zu beschreiten haben. Ziel ist es, zu einem mit dem Land Hessen vereinbarten Zeitpunkt, einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dabei sehen die Vorschriften vor, dass der Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis auszugleichen ist.

 

Das ordentliche Ergebnis enthält alle Positionen des Ergebnishaushalts, die der gehnlichen Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind. Nicht zugehörig sind Erträge und Aufwendungen, die bei einer Kommune außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen. Typisches Beispiel hierfür sind Erträge aus Grundstücksverkäufen.

 

Im Ausgangsszenario zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Rödermark wurden die Daten des Haushaltsentwurfs 2013 zu Grunde gelegt. Dabei diente der Saldo des Ergebnishaushalts in Höhe von 9,6 Millionen Euro als Ausgangsbasis. Dieser Saldo enthielt im außerordentlichen Ergebnis einen Ertrag aus dem Verkauf von Grundstücken in Höhe von 0,4 Mio. Euro. Als Abbaupfad für 2013 wurde mit dem Land ein Betrag von 2,225 Mio. Euro vereinbart, der damit auf ein reduziertes Defizit von 7,39 Mio. Euro führt. Dies ist im beschlossenen Haushaltsplan 2013 abgebildet, allerdings handelt es sich um das außerordentliche Ergebnis.

 

Das Land Hessen ignoriert die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, betrachtet nur das ordentliche Ergebnis und kommt somit auf ein um 0,4 Mio. Euro höheres Defizit von 7,79 Mio. Euro. Dies führt im Ergebnis dazu, dass der dargestellte Abbaupfad bis 2018 nicht eingehalten werden kann.

In 2018 sollte ein Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 0,34 Mio. Euro erzielt werden, der jedoch durch die fehlenden 0,4 Mio. Euro in einen Zuschussbedarf von 0,06 Mio. Euro mündet.

 

In einem Gespräch mit dem Regierungspräsidium wurde vereinbart, dass zur Kompensation weitere 0,4 Mio. Euro in 2013 konsolidiert werden. Dies ist möglich, weil bei der Beschlussfassung über den Haushalt 2013 noch nicht feststand, dass die Stadt Rödermark am Entschuldungsfonds teilnimmt und die Zinsen für Kontokorrentkredite so kalkuliert sind, als würde keine Entschuldung stattfinden.

 

Mittlerweile hat das Land Hessen zu einer Entschuldung der Stadt Rödermark beigetragen, indem es über zehn Mio. Euro an Kassenkrediten übernommen hat. Der Zinssatz hierfür liegt bei 1,81 %, festgeschriebenr zehn Jahre. Die Stadt Rödermark entlt Zinsdiensthilfen bis zu zwei Prozent jährlich, so dass für diese zehn Mio. Euro keine Zinsen anfallen.

Die gegenüber der Haushaltsplanung ersparten Zinsen ermöglichen einen zusätzlichen Konsolidierungsbeitrag, so dass die entsprechende Absprache mit dem Regierungspräsidium erfolgen konnte.

 

  1. Herr Erster Stadtrat Sturm verteilt unter Zugrundelegung der Daten des ersten Quartalsberichtes eine Übersicht zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen 2013.

Zukünftig wird regelmäßig ein Bericht zur Einhaltung der festgelegten Konsolidierungsziele erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt begleitet die Kontrolle der Einhaltung der Konsolidierungsziele und des festgelegten Abbaupfades.

  1. Herr Erster Stadtrat Sturm teilt mit, dass die Genehmigung des Haushaltes 2013 durch das Regierungspräsidium Darmstadt unter Auflagen erteilt wurde.