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Herr Gerl begründet den Antrag der Fraktionen CDU und AL/Die Grünen. Die im Antrag angesproche Steuerentlastung bei Hunden aus dem Tierheim könnte dazu führen, dass mehr Hunde aus dem Tierheim vermittelt werden könnten. Dies könnte zu einer Reduzierung der Zuschüsse an das Tierheim in Münster führen. Herr Bürgermeister Kern führt aus, dass die Verwaltung bereits eine überarbeitete Hundesteuersatzung dem Hessischen Städte- und Gemeindebund zur rechtlichen Beurteilung vorgelegt hat. Es ist eine Beschlussfassung der Satzungsänderung im Juni geplant, so dass diese rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft treten könnte.
Herr Dr. Werner weist darauf hin, dass eine Überarbeitung der Hundesteuersatzung nicht die in der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Konsolidierungsziele gefährden darf. Herr Rädlein sieht in der zusätzlichen Steuerentlastung bei Hunden aus dem Tierheim die Einführung einer Zweitklassigkeit.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt einen Entwurf zur Änderung der Satzung über die Hundesteuer der Stadt Rödermark, zuletzt geändert durch Stavo-Beschluss vom 07.12.2012 vorzulegen mit dem Ziel:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Der Tagesordnungspunkt wird in der Stadtverordnetenversammlung auf TOA abgestimmt. |
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