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Die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin, Perihan Demirdöven, eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder und stellt die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit fest.
Die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass es keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gibt und diese somit als genehmigt gilt.
Frau Demirdöven entschuldigt Herrn Rotter für die heutige Sitzung und gratuliert ihm und seiner Frau im Namen des ganzen Hauses zur Geburt seiner Tochter.
Feststellung der Tagesordnung:
Im Ältestenrat wurden folgende Festlegungen getroffen:
Abstimmung TO A:
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
1. Mitteilung der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteherin
Seit der letzten Stadtverordnetenversammlung gab es folgende
17. Februar Norbert Schultheis (63) 18. Februar Peter Schröder (61) 19. Februar Ralph Hartung (42) 20. Februar Herbert Schneider (58) 25. Februar Sylvia Baumer (57) 27. Februar Alexander Sturm (51) 27. Februar Brigitte Beldermann (71) 27. Februar Annette Böffinger (57) 3. März Maria Rebel-Krug (31) 10. März Werner Popp (64) 17. März Karin von der Lühe (48)
Im Namen aller Stadtverordneten gratuliert die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin nachträglich herzlich zum Geburtstag.
Auf den Tischen ausgelegt finden Sie vor:
Der Stadtverordnetenvorsteher Herr Rotter lässt mitteilen, dass die Niederschrift TOP 11 der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2013 „Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2012 der Kommunalen Betriebe Rödermark“ Vorlage: VO/0341/12 dahingehend korrigiert werden muss, dass sich die Prüfung des Jahresabschlusses nicht auf das Jahr 2011, sondern auf das Jahr 2012 bezieht. Der vorgenannte Tagesordnungspunkt wurde unter TOA abgestimmt. Im Betreff und im Sachverhalt der Vorlage wurde die Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss des Rechnungsjahres 2012 genannt. Der Beschlussvorschlag bezog sich aufgrund eines Schreibfehlers jedoch auf die Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2011 – welcher bereits 2012 abschließend geprüft wurde. Die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erfolgte offensichtlich mit dem Ziel einen Prüfer für den Jahresabschluss 2012 zu bestellen.
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