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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 11 HGO dem Eintritt des neuen Mitgesellschafters Kreis Offenbach und dem Ausscheiden des bisherigen Gesellschafters KVBG zu.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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