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Der Vorsitzende führt in das Thema unter Verweis auf den mit der Einladung versendeten Vermerk der agah zur Weiterentwicklung der Ausländerbeiräte ein.
In Bezug auf eine neue Namensgebung äußert sich Bürgermeister Kern positiv zu dem Begriff „Integrationsrat“. Der Vorsitzende hingegen befürwortet die bekannte und bewährte Bezeichnung „Ausländerbeirat“. Die Diskussion dazu soll in weiteren Sitzungen fortgesetzt werden.
Zudem gibt der Vorsitzende zu bedenken, dass die in der Hauptsatzung festgelegte Zahl der Mitglieder von derzeit 15 künftig reduziert werden sollte. Auch sollte die einschränkende Zuständigkeit auf Angelegenheiten, die überwiegend Ausländer betreffen entfallen. Nach Auffassung des Vorsitzenden berühren alle kommunalen Themen auch alle Ausländer.
Der Vorsitzende nimmt des weiteren Bezug auf eine Initiative aus dem Jahr 2009: das Antragsrecht für den Ausländerbeirat. Im Anschluss entwickelt sich eine Diskussion zur Frage, ob das nicht vorhandene Antragsrecht in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass Initiativen des Ausländerbeirats verworfen wurden und ob die oft festzustellende Beschlussunfähigkeit des Ausländerbeirats eine hinreichende Grundlage für die Forderung nach dem Antragsrecht darstellt.
Folgendes Verfahren wird einvernehmlich verabredet: • Für eine der nächsten Sitzungen wird der Vorsitzende des Ausländerbeirats Rodgau eingeladen, um die dort gemachten Erfahrungen mit dem Antragsrecht kennenzulernen. Mit der Einladung werden Unterlagen aus Rodgau und Gießen versendet. • Anschließend werden Gespräche mit den Fraktionen geführt, die die Einführung des Antragsrechts zum Ziel haben. |
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