Herr Weber gibt die Information, dass der Bauantrag noch nicht vorliegt und die Genehmigung abhängig von der Zustimmung aller Eigentümer der Seniorenresidenz „Am Badehaus“ ist, da der Mindestabstand zum Grundstück der Seniorenresidenz im aktuellen Bebauungsplan nicht eingehalten wird. Für die 11 Bewohner des Hauses Im Mühlengrund 17 wird eine sozialverträgliche Lösung gefunden. Laut Stavo-Beschluss stehen 1,4 Millionen für den sozialen Wohnungsbau in Rödermark zur Verfügung. Herr Kern merkt an, dass die Beschlusslage sich nicht geändert hat und es vorläufig noch keine Entscheidung gibt. Der Vorschlag, für die nächste Sitzung im Dezember die Finanzverwaltung einzuladen, die über den Sachstand berichten kann, findet allgemeine Zustimmung. |