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Auszug - Beschlussfassung des Bebauungsplanes B 1.5 "Ortskern Urberach -Erbsengasse" als Satzung  

 
 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0142/12 Beschlussfassung des Bebauungsplanes B 1.5 "Ortskern Urberach -Erbsengasse" als Satzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschlussfassung erfolgt ohne Aussprache.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 1.5 „Ortskern Urberach Erbsengasse“ als Satzung.

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der erneuten öffentlichen Auslegung vom 12.03.2012 bis 13.04.2012 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

Das Planungsgebiet liegt innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach und grenzt im Südosten an die Bahnhofsstraße und im Nordwesten an die Erbsengasse an. Der Geltungsbereich umfasst dabei das Anwesen Bahnhofstraße 20 sowie dessen unbebauten Teile (Flurstück Flur 1 Nr. 364/1) zur Erbsengasse hin. Ebenfalls im Plangebiet liegen die daran angrenzenden unbebauten Flurstücke Flur 1 Nr. 362 und Nr. 365 im Bereich der Erbsengasse.

 

 


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

             

Zustimmung:              CDU, Andere Liste/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /