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Beschlussfassung erfolgt ohne Aussprache. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 1.5 „Ortskern Urberach – Erbsengasse“ als Satzung. Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der erneuten öffentlichen Auslegung vom 12.03.2012 bis 13.04.2012 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Planungsgebiet liegt innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach und grenzt im Südosten an die Bahnhofsstraße und im Nordwesten an die Erbsengasse an. Der Geltungsbereich umfasst dabei das Anwesen Bahnhofstraße 20 sowie dessen unbebauten Teile (Flurstück Flur 1 Nr. 364/1) zur Erbsengasse hin. Ebenfalls im Plangebiet liegen die daran angrenzenden unbebauten Flurstücke Flur 1 Nr. 362 und Nr. 365 im Bereich der Erbsengasse.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, Andere Liste/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: / |
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