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Die Verwaltung legt einen Vorschlag zu einer Übergangsregelung zur finanziellen Entlastung der Vereine bei Anmietung der Kulturhalle vor. Herr Kern ergänzt, dass trotz der Übergangsregelung die beschlossene Einsparvorgabe eingehalten werden kann.
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzungen für die Kulturhalle Rödermark sowie die Benutzungs- und Gebührenordnungen für die Halle Urberach und die Sporthalle Ober-Roden, die Stadtbücherei Rödermark, den Bürgertreff Waldacker und die Kelterscheune Urberach gemäß der Anlagen zu dieser Vorlage. Inkrafttreten erfolgt zum 1.7.2012.
Der Beschlussvorschlag soll bis zu den nächsten Fraktionsverhandlungen überarbeitet bzw. ergänzt werden. So soll eine Regelung zu einer turnusmäßigen Überarbeitung der Konzeption sowie eine Absenkung der angegebenen Rabattierung aufgenommen werden.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gibt keine Beschlussempfehlung ab. |
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