Bürgerinformationssystem
1. Zum Zwecke der Erweiterung der Gestaltungsfreiheit im Ortskern von Ober-Roden erwirbt die Stadt … (ab Zeile 4 wie Antrag) 2. Über die Verwendung des Anwesens bzw. des Grundstücks entscheiden die zuständigen Gremien, wenn einerseits die städtischen Finanzen eine grundsätzliche und durchdachte Weiterentwicklung des mit hohem städtischen Besitz versehenen Bereichs zwischen Kulturhalle und Rathaus ermöglichen und andererseits den Bürgern im Bereich zwischen Rathaus und Ringstraße bzw. dem Fränkischen Rundling eine Orientierung zur Weiterentwicklung und Steigerung des Wertes der eigenen Grundstücke gegeben werden kann. 3. Zur Vorbereitung dieser Beschlüsse hat der Magistrat folgende Maßnahmen zu ergreifen: 3.1 Die Kommission Leitbild und Stadtentwicklung ist zu aktivieren und die bestehenden Initiativen interessierter Bürger sind einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung: SPD Ablehnung: CDU, Andere Liste/Die Grünen Enthaltung: FDP, FWR
Es folgen die Abstimmungen zu TOP 17.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||