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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion: Erwerb des Anwesens Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 195/1 Dieburger Straße 21 (Änderungsantrag TOP 10) Aufwertung des Areals "Rathausplatz und Platz vor der Kulturhalle (Änderungsantrag TOP 17)  

 
 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 10.1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 06.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
SPD/0371/11 Erwerb des Anwesens Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 195/1 Dieburger Straße 21 (Änderungsantrag TOP 10)
Aufwertung des Areals "Rathausplatz und Platz vor der Kulturhalle (Änderungsantrag TOP 17)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

1

 

1.              Zum Zwecke der Erweiterung der Gestaltungsfreiheit im Ortskern von Ober-Roden erwirbt die Stadt … (ab Zeile 4 wie Antrag)

2.              Über die Verwendung des Anwesens bzw. des Grundstücks entscheiden die zuständigen Gremien, wenn einerseits die städtischen Finanzen eine grundsätzliche und durchdachte Weiterentwicklung des mit hohem städtischen Besitz versehenen Bereichs zwischen Kulturhalle und Rathaus ermöglichen und andererseits den Bürgern im Bereich zwischen Rathaus und Ringstraße bzw. dem Fränkischen Rundling eine Orientierung zur Weiterentwicklung und Steigerung des Wertes der eigenen Grundstücke gegeben werden kann.

3.              Zur Vorbereitung dieser Beschlüsse hat der Magistrat folgende Maßnahmen zu ergreifen:

3.1              Die Kommission Leitbild und Stadtentwicklung ist zu aktivieren und die bestehenden Initiativen interessierter Bürger sind einzubeziehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:              SPD

Ablehnung:              CDU, Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:              FDP, FWR

 

Es folgen die Abstimmungen zu TOP 17.