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Auszug - Berichtsantrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Bundesfreiwilligendienst in Rödermark  

 
 
4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.11.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
 
Beschluss


Hier gilt gleiches wie bei TOP 8.

 

Nachstehend der Bericht:

 

Stellungnahme zum Berichtsantrag der Fraktion AL/Die Grünen vom 28.10.2011

 

Betreff: Bundesfreiwilligendienst in Rödermark

 

Zu 1:

Die bisherigen Zivildienststellen im FB 4 (1 FA Jugend, 1 FA Senioren, Sozialer Dienst, 2 Kitas) sind automatisch als Stellen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt. Sie konnten bisher noch nicht besetzt werden, weil bisher keine Bewerbung vorlag.

Es ist vorgesehen - für das SchillerHaus und die FA Senioren, Sozialer Dienst - Stellenprofile auf die Homepage zum Bundesfreiwilligendienst einzustellen.

 

Zu 2 (gemäßcksprache mit der Personalabteilung):

Zeitlicher Rahmen: in der Regel 12 Monate, mind. 6 Monate höchstens 24 Monate,

Voraussetzungen: Die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein, eine Altersbegrenzung nach oben ist nicht vorgesehen.

Taschengeld: bis zu 330 € Taschengeld, Absicherung in der gesetzlichen Kranken- Renten- und Unfallversicherung. Verpflegung oder Verpflegungsgeld sowie Unterkunft oder Mietkostenzuschuss sind freiwillig und können mit der Einsatzstelle vereinbart werden. Die Kosten müssen von der Einsatzstelle getragen werden.

Jede Einsatzstelle des Bundesfreiwilligendienstes muss sich einer Zentralstelle zuordnen. Zuständig für die Stellen in Rödermark ist das Bundesamt für Familie und zivilrechtliche Aufgaben in Köln (ehemals Bundesamt für den Zivildienst).

Die fachliche Anleitung erfolgt von der Einsatzstelle.

Eigenmittel der Kommune, bei einem Einsatz von 12 Monaten mind. 1.370 € (ohne Verpflegungsgeld etc.).

 

Zu 3:

In allen drei Fachabteilungen des FB 4 ist der Einsatz von Freiwilligen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes denkbar.

r junge Menschen ist ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ attraktiver, weil es dort klare Regelungen zu Taschengeld, Verpflegungsgeld und Fahrgelderstattung gibt.

 

Zu 4:

-          Fachabteilung Senioren, Sozialer Dienst: Fahrdienste und Begleitung von Seniorinnen und Senioren

-          SchillerHaus (JuA): Unterstützung bei den Angeboten und Veranstaltungen im Stadtteilzentrum SchillerHaus (Offener Kindertreff, Offene Jugendarbeit, Seniorenfrühstück, Fahrdienste, Begleitung und Unterstützung von Seniorinnen und Senioren im Sozialraum)