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Auszug - Anfragen gem. § 26 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
19. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.03.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

3

3.1

 

Anfrage der SPD-Fraktion

betr.: Spielplätze

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Am 19. Februar 2002 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, den Magistrat zu beauftragen, ein Patenschaftsmodell für unsere Kinderspielplätze zu entwickeln. Die Patenschaft soll insbesondere zur Kontrolle der Spielgeräte dienen, die Sauberkeit der Anlagen fördern, Sicherheitsaspekte einhalten zu helfen und Verbesserungsvorschläge an die Stadtverwaltung richten zu können.

 

Wir fragen:

 

1.     Welche städtischen Spielplätze befinden sich derzeit bereits in Patenschaften und seit wann?

2.     Welche Auswirkungen auf den Zustand der Spielgeräte, die Sauberkeit der Anlagen und die Sicherheitsaspekte hat dies bislang gezeigt?

3.     Welche Verbesserungsvorschläge sind in Folge dieses Beschlusses bei der Stadtverwaltung eingegangen und welche wurden wie umgesetzt?

4.     Wann ist damit zu rechnen, dass die im Frühjahr 2002 oder früher auf einigen Spielplätzen entfernten oder unbrauchbar gemachten Spielgeräte wieder – wie im Sommer letzten Jahres presseöffentlich verkündet – in einen bespielbaren  Zustand versetzt werden?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

 

Nachfolgende Spielplätze befinden sich zur Zeit in Patenschaft:

Am Lerchenberg, Alter Seeweg, Marienstraße, Somborer Straße, Erikastraße,
Im Brückengarten.

 

Die Patenschaften ergaben sich seit Herbst 2002 und wurden vorerst mündlich vereinbart.

In der Regel werden Anrufer, die auf Missstände hinwiesen, zur Übernahme einer Patenschaft angeregt. Viele lehnen dies jedoch ab, weil sie nicht namentlich in Erscheinung treten wollen. Sie erklären sich jedoch bereit, Missstände auch weiterhin zu melden.

 

Zu 2.

 

Bislang keine. Vorkommnisse werden üblicherweise von allen Benutzern, also auch von Nichtpaten gemeldet.

 

Zu 3.

 

Beim Spielplatz ‚Bruchwiesenstraße‘ findet sich kein Pate, da man Repressalien der nächtlich randalierenden Jugendlichen befürchtet.

Auf Vorschlag einer Anwohnerin wird jedoch die Sitzgruppe, die sich unmittelbar an ihrem Zaun befindet, rechts neben den Eingang versetzt. Dadurch wird die Sitzgruppe

(1 Tisch, 2 Bänke) vom Bürgersteig leichter einsehbar.

 

Beim Spielplatz ‚Im Brückengarten‘ wurde die dichte Bepflanzung zur Patin etwas mehr als üblich zurückgeschnitten (Notdurftecke).

 

Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Überschreitung der Benutzerzeiten (nächtliche Kontrollen durch die Ordnungsbehörde) konnten nicht umgesetzt werden.

 

Zu 4.

 

Die neuen Spielgeräte wurden über den vergangenen Winter montiert, soweit es die Witterung zuließ. Der Aufbau der letzten Geräte soll Mitte April 2003 abgeschlossen sein.

 

Eine Zusatzfrage von Herrn Oberfranz wird durch Bürgermeister Maurer beantwortet.

 

3.2

 

Anfrage der SPD-Fraktion

betr.: Schulwegsicherung

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Am 18. Juni 2002 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Magistrat zu beauftragen, die Verkehrssicherheit im Bereich der Grundschulen in Rödermark dahingehend zu verbessern, dass im Bereich der Grundschulen in den entsprechenden Straßen Hinweisschilder auf den Schulbetrieb (entsprechend der STVO) aufgestellt bzw. ergänzt werden, vermehrte Geschwindigkeitskontrollen, insbesondere zum Anfang des neuen Schuljahres, durchgeführt und bunte, lebensgroße Figuren an den Straßenrändern aufgestellt werden, um die Autofahrer zu mehr Aufmerksamkeit und rücksichtsvollerem Fahren anzuhalten. Der ruhende Verkehr sollte ebenfalls verstärkt überwacht werden.

 

Wir fragen:

 

1.     Wo sind im Bereich der Grundschulen Hinweisschilder auf den Schulbetrieb(entsprechend der STVO) neu aufgestellt/ergänzt worden?

 

2.     Welche vermehrten Geschwindigkeitskontrollen wurden zu Beginn des Schuljahres durchgeführt.

 

3.     Welche nachweisbaren Wirkungen haben die (potthässlichen) bunten und überlebensgroßen Figuren, die an den Straßenrändern aufgestellt wurden, auf die Aufmerksamkeit und einen rücksichtsvollen Fahrstil der Autofahrer?

 

4.     Welche Kontrollen des ruhenden Verkehrs fanden zu Beginn des Schuljahres statt, und welche Situation hat sich nach “Normalisierung” der Kontrollintensität auf Dauer eingestellt.

 

Die Anfrage wird von Bürgermeister Maurer wie folgt beantwortet.

 

Zu 1.

Bereits vor Beschluss der Stavo waren alle Zuwege vor Schulen und Kindergärten mit dem Gefahrzeichen 136 “ Kinder” beschildert. Ebenso waren an den meisten dieser Straßen zusätzlich entsprechende Piktogramme auf der Fahrbahn vorhanden. Der Beschluss wurde zum Anlass genommen, verstärkt auf die Erkennbarkeit der Schilder zu achten. Einige Schilder und Markierungen wurden demgemäß erneuert.

 

Zu 2.

Verstärkte Messungen wurden überwiegend mit dem Geschwindigkeitsanzeigedisplay durchgeführt. Vor allem  in der Töpferstraße, in der Trinkbrunnenstraße und im Breidertring wurde das Gerät eingesetzt.

 

Zu 3.

Wir haben aus der Bevölkerung, von Kindern und von Eltern der Schulkinder eine breite positive Resonanz über die Aufstellung und das Aussehen der Figuren erhalten, was wir als Indiz dafür sehen, dass die Figuren eine Wirkung entfalten.

 

Zu 4.

Nach Schulbeginn wurden mehrfach Verkehrskontrollen im Bereich von Schulen durchgeführt. Schwerpunkt war die Kontrolle über das Mitführen von Kindersitzen, das Anlegen von Sicherheitsgurten und Belehrung über Parkverhalten. Die letzten Aktionen fanden nach den Herbstferien statt. Seit dem werden die Schulwege unregelmäßig bestreift. Bei festgestellten Verstößen im ruhenden Verkehr werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

 

3.3

 

Anfrage der SPD-Fraktion

betr.: Öffnungszeiten der Rathäuser

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Am 30. April 2002 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, den Magistrat zu beauftragen zu prüfen, ob und inwieweit eine Ausdehnung der Öffnungszeiten der Rathäuser für den Publikumsverkehr möglich ist. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, wie die Öffnungszeiten in den frühen Morgen- und Abendstunden gestaltet werden könnten, ob auch an Samstagen Öffnung sinnvoll ist und ob Sonderöffnungszeiten für das Bürgerbüro möglich wären – dies auch in einer Anlaufstelle im Stadtteil Ober-Roden.

 

1.     Wie sollen in 2003 die Öffnungszeiten in den frühen Morgen- und Abendstunden kundenfreundlicher gestaltet werden?

 

2.     Wann wird es an Samstagen eine Öffnung der Rathäuser geben?

 

3.     Welche Sonderöffnungszeiten werden ab wann eingerichtet?

 

4.     Wann wird der Stadtteil Ober-Roden eine Anlaufstelle erhalten, die dem Bürgerbüro adäquat ist?

 

Bürgermeister Maurer antwortet wie folgt:

 

Bei der Beurteilung der Öffnungszeiten der Rathäuser ist es sinnvoll, auf die Resultate einer Kundenbefragung zurückzugreifen, die 1998 in der Stadtverwaltung durchgeführt wurde, wobei gerade die Öffnungszeiten einen Schwerpunkt dieser Befragung bildeten.

 

Die zum damaligen Zeitpunkt eingerichteten Sprechzeiten waren

 

Vormittags:           Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr

                             Dienstag von 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Nachmittags:                  Mittwoch von 14:00 bis 18:00

 

Gesamtöffnungszeit: 17,5 Stunden

 

Auf die Fragestellung in der Kundenbefragung:

 

“Die Sprechzeiten finde ich        - sehr kundenfreundlich

                                      - kundenfreundlich

- nicht kundenfreundlich”

 

gaben mehr als 550 (= 88%) der befragten Personen an, dass nach ihrem Empfinden die Sprechzeiten sehr kundenfreundlich bzw. kundenfreundlich sind. “Nicht kundenfreundlich” wurde von 72 der Befragten (12%) angekreuzt.

 

Im Rahmen der Kundebefragung konnten auch zu den Öffnungszeiten Verbesserungsvor-schläge gemacht werden, was auch in etwas mehr als 100 Fällen geschah. Die Anregungen hatten vor allem den Wunsch nach Einrichtung einer weiteren Nachmittagssprechstunde zum Inhalt.

 

Bei der Einrichtung des Bürgerbüros im Rathaus Urberach wurden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgerbefragung die Öffnungszeiten wie folgt festgelegt:

 

Vormittags: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 8:00 Uhr – 11:30 Uhr

                   Dienstag 7:00 Uhr – 11:30

Nachmittags:         Mittwoch und Donnerstag 15:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

Gesamtöffnungszeit: 24,5 Stunden

 

Die Öffnungszeiten wurden also um 7 Stunden erweitert, obwohl bereits bei den “alten Zeiten” 88% der Befragten diese als “sehr kundenfreundlich” bzw. “kundenfreundlich” be-zeichneten.

 

Sicher wäre es wünschenswert, wenn sowohl weitere Öffnungszeiten (frühe Morgen- und späte Abendstunden) als auch eine Anlaufstelle im Rathaus Ober-Roden angeboten werden könnten. Die hierdurch erreichbare weitere Verbesserung des Angebotes müsste jedoch teuer erkauft werden, da ohne Personal-Verstärkung eine Ausweitung nicht machbar ist. Angesichts der derzeitigen Haushaltslage scheidet dies jedoch aus. Betreffend einer Anlaufstelle im Rathaus Ober-Roden kommt im Übrigen hinzu, dass dort die räumlichen Voraussetzungen nicht vorhanden sind und auch nicht mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand geschaffen werden können.

 

Eine Zusatzfrage von Herrn Oberfranz wird von Bürgermeister Maurer beantwortet.

 

3.4

 

Anfrage der SPD-Fraktion

betr.: Betreuung an Grundschulen

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Am 28. Mai 2002 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, den Magistrat u. a. zu beauftragen, durch die Errichtung eines offenen Angebotes an den Schulen eine konzeptionelle  Zusammenarbeit mit den Kinderhorten neu zu entwickeln. Eine verbesserte Betreuung sollte noch 2002 an den Schulen angeboten werden. Ziel war es, 2003 ein umfassendes Betreuungsangebot einzurichten.

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

 

Seit einem Jahr trifft sich die Arbeitsgruppe “Schulkindbetreuung”, die aus dem Arbeitskreis “Römkids” entstanden ist.

 

Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind Elternbeiräte, Vertreter der Fördervereine und Hort-

leiterinnen.

 

Ergebnisse sind:

 

-         Im Ortsteil Ober-Roden wird die “Trinkbornschule” ihr Betreuungsangebot nach den
Sommerferien erweitern.
Die Kinder der 1. und 2. Klassen werden dann mit Mittagessen versorgt und nicht mehr nur bis 13.30 Uhr, sondern bis 15.00 Uhr betreut.
In der Trinkbornschule stehen hierfür eigene Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Mittagessenversorgung der 25 Kinder soll evtl. in Kooperation mit dem Kinderhort erfolgen.

-         In der “Breidertschule” sind die Betreuungsmöglichkeiten etwas ungünstiger, da hier
keine eigenen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
Den 20 zu betreuenden Kindern der 1. und 2. Klassen wird in den Schulräumen deshalb ein kleiner Imbiss oder eine kleine warme Mahlzeit angeboten.
Um die Bewegungsmöglichkeiten der Kinder zu erhöhen, sollen diese zweimal in der
Woche den Turnraum des Kindergartens “Zwickauer Straße” nutzen.

Die wichtigen Bausteine “Essen” und “Hausaufgabenbetreuung” sind somit in Ober-Roden verwirklicht.

 

-         Gleiches gilt für die Schule “An den Linden”, die bereits ein solches Angebot, allerdings
bis 14.00 Uhr vorhält.
Hier werden zur Zeit ca. 50 Kinder betreut, die am Mittag einen Snack erhalten.
Laut Einschätzung des Fördervereins ist ein weiterer Ausbau nicht erforderlich, könnte
aber bei großem Bedarf relativ kurzfristig erfolgen.

 

Eine Zusatzfrage von Herrn Oberfranz wird von Bürgermeister Maurer beantwortet.

 

3.5

 

Anfrage der SPD-Fraktion

betr.: Bänke am Dalles

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Am 19. Juni 2002 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Magistrat zu beauftragen, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Platz vor der katholischen Kirche am “Dalles” in Urberach wieder Sitzbänke aufgestellt werden.

 

1.     Wo sind die Bänke?

 

2.     Und warum nicht auf dem Dalles?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

 

Die Bänke sind am 20.11.2002 angekauft bzw. geliefert worden und lagern auf dem städtischen Bauhof.

 

Zu 2.

 

Wenn es die Witterungsverhältnisse zulassen, werden die Bänke auf dem “Dalles” (kath. Kirche Urberach) aufgestellt.

 

Eine Zusatzfrage von Herrn Oberfranz wird von Bürgermeister Maurer beantwortet.

 

3.6

 

Anfrage der SPD-Fraktion

betr.: Bushaltestellen

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Am 19. Februar  2002 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Magistrat zu beauftragen, die Bushaltestellen im Stadtgebiet innerhalb der nächsten vier Jahre zu renovieren oder zu erneuern. Dabei seien folgende Punkte zu überprüfen: Sitzgelegenheiten, Fahrpläne, ausreichende Beleuchtung und der Graffiti-Schutz. Die Bushaltestellen sollen nach einheitlichem Muster unter Beteiligung der KVG hergestellt werden.

 

1.     Welche Bushaltestellen sind bislang aufgrund dieses Beschlusses und wie verändert worden?

 

2.     Wann hat sich der Magistrat mit der KVG auf ein einheitliches Muster verständigt und wie sieht dieses aus?

 

3.     Wie hoch sind die Kosten für diese Erneuerungsmaßnahme in diesem und in den folgenden Haushaltsjahren?

 

4.     Welche Maßnahmen werden auf Grund dieses Beschlusses in 2003 durchgeführt?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

In Rödermark gibt es zurzeit 31 Bushaltestellen. Im Jahr 2002 wurde hierfür verwaltungs-intern ein Kataster erstellt (enthaltene Informationen: Lage, Foto, Baujahr der Erstellung, Ausstattung).

 

Zur Beantwortung der Fragen:

 

Zu 1.

 

Bislang sind keine Bushaltestellen grundlegend verändert worden. Die Haushaltsmittel für die Jahre 2002 und 2003 (im Verwaltungshaushalt jeweils 5.100 Euro) werden erschöpfend für die Beseitigung von Vandalismusschäden benötigt.

 

Zu 2. und 3.

 

Für die Gestaltung von Bushaltestellen gibt es orientierende Gestaltungsvorgaben des Landes und des RMV/KVG.

Zurzeit finden Gespräche mit der IG Dreieichbahn und der KVG über die zukünftige Bus-linienführung im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der S-Bahn statt.

 

Nach Vorlage der konkreten Ergebnisse werden für die verbleibenden bzw. zusätzlichen Haltestellen die Kosten für eine einheitliche Umgestaltung ermittelt und zur Budget-beratung für die künftigen Jahre vorgelegt.

 

Zurzeit wird für die geplanten Bushaltestellen Am Bienengarten ein Antrag auf Fördermittel gestellt (erwartete Kosten incl. Beleuchtung, Fahrkartenautomat, Grabenverrohrung und Querungshilfe für Fußgänger ca. 98.000 Euro). Die Kostenermittlung beruht auf den Gestaltungsvorgaben des Landes und des RMV.

 

Zu 4.

 

Weitere Maßnahmen sind aufgrund nicht vorhandener Mittel im Jahr 2003 nicht vorgesehen.

 

3.7

 

Anfrage der SPD-Fraktion

betr.: Radwege 1

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Am 27. August 2002 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Magistrat zu beauftragen zu prüfen, ob die Einbahnstraßenregelung der Straßen am Festplatz Richtung Robert-Bloch-Straße und der Bachgasse Richtung Erbsengasse für Fahrradfahrer aufgehoben werden kann.

 

1.     Welches Ergebnis hatte die Prüfung?

 

2.     Wann ist damit zu rechnen, dass eine der genannten Maßnahmen oder gar beide realisiert werden?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Aufgrund des Prüfantrages der STAVO gab es an allen angeregten Maßnahmen einen Ortstermin mit dem Verkehrsbereich des Polizeipräsidiums.

 

Ergebnis war, dass sowohl in der Bachgasse als auch in der Straße “Am Festplatz” aufgrund der baulichen und verkehrlichen Gegebenheiten die Einrichtung von Fahrradverkehr gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße nicht zulässig ist.

 

3.8

 

Anfrage der SPD-Fraktion

betr.: Radwege 2

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Am 27. August 2002 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Magistrat zu beauftragen, ein Planungs- und Realisierungskonzept für einen Lückenschluss der Radwege an Landes- und Bundesstraßen mit den Nachbargemeinden zu erstellen.

 

1.     Was hat der Magistrat unternommen, um einen Lückenschluss des Radweges an der B459 vom Rödermarkring durch Waldacker auf den Radweg an der Kreisquerverbindung(K174) herbeizuführen?
Wann ist mit der Realisierung zu rechnen?

 

2.     Was hat der Magistrat unternommen, um den Lückenschluss des Radweges an der B486 vom Radweg am Hundesportplatz in Urberach bis zum Radweg vor Offenthal herzustellen?
Wann ist mit dieser Maßnahme zu rechnen?

 

3.     Was hat der Magistrat unternommen, um eine Verbindung nach Eppertshausen von dem Radweg am Viktoria-Sportplatz an der B486 entlang bis zum Erdkautenweg und in der Folge weiter an der L 3095 bis nach Eppertshausen herzustellen?
Wann ist mit der Realisierung dieser Maßnahme zu rechnen?

 

4.     Was hat der Magistrat unternommen, um einen Lückenschluss vom Radweg an der Nieder-Röder-Straße an der L 3097 entlang nach Rollwald herzustellen?
Wann ist mit der Realisierung dieser Maßnahme zu rechnen?

 

5.     Was hat der Magistrat unternommen, um eine Verbindung des Radweges am Bienengarten an der L3097 nach Messel herzustellen?
Wann ist mit der Realisierung dieser Maßnahme zu rechnen?

 

6.     Was hat der Magistrat unternommen, um bei allen oben genannten Punkten alle Fördermittel auszuschöpfen?

 

7.     Wann wird den Stadtverordneten ein entsprechendes Planungs- und Realisierungskonzept vorgelegt werden?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Allgemeines zur Beantwortung:

Die Themen Lückenschluss des Radwegenetzes und Radwegeausbau im Stadtgebiet wurden im Oktober 2002 ausführlich mit den zuständigen Sachbearbeitern beim Amt für Straßen- und Verkehrswesen(ASV) in Frankfurt erörtert.

Grundsätzlich wird seitens des ASV davon ausgegangen, dass sich der Bau von Radwegen entlang klassifizierter Straßen ausschließlich in der Zuständigkeit des ASV befindet.

Grundlagen der Beurteilung für den Bau betreffender Radwege sind die Verkehrsbelastungszahlen, sowohl die des Fahrzeug- als auch die des Fahrradverkehrs.

Eine weitere Grundlage der Beurteilung des ASV ist ein kommunaler beschlossener Radwegeplan, der den Radweg als Bestandteil eines bestehenden/oder als Erweiterung des Radwegenetzes ausweist.

 

Ergänzende INFORMATION zu den Verkehrsbelastungszahlen:

(Grundlage: Verkehrszählung des Landes Hessen,Verkehrsmengenkarte 2000)

 

B 459 Waldacker – Dietzenbach             215 Fahrradfahrer/24h

B 486 Urberach- Offenthal (Dreieich)     13 Fahrradfahrer/24h

B 486 Urberach- Eppertshausen             74 Fahrradfahrer/24h

L3097 Ober-Roden – Rollwald(Rodgau)    177 Fahrradfahrer/24h

L3097 Urberach – Messel                       24 Fahrradfahrer/24h

 

Zu Punkt 1)

Mit dem ASV (Straßenmeister) wurde die derzeitige unbefriedigende Verkehrslenkung und Regelung im Kreuzungsbereich B459/Kreisquerverbindung erörtert.

Die Stadt Dietzenbach ist grundsätzlich an einem Ausbau des Radwegenetzes in Richtung Rödermark interessiert. Ein entsprechender Antrag an das ASV wird von der Stadt Dietzenbach unterstützt wobei die Überlegung eines gemeinsamen Antrages besteht.

Der Bau eines Radweges durch Waldacker war bereits vor Jahren Teil einer Planung des ASV. Dabei wurde beabsichtigt, die gesamte OD neu zu gestalten. Fahrbahn und Gehwege sollten verschmälert, die Parksituation neu geordnet und ein Fahrradweg einseitig gebaut werden.

Diese Maßnahme wurde aus Kostengründen nicht weiter verfolgt, eine neue Planung ist der Stadt nicht bekannt.

 

Zu Punkt 2)

Seitens der Stadt Dreieich besteht kein Bedarf an einem Radweg entlang der B486. Die Verkehrsbelastungszahlen –13 Fahrradfahrer/24h - lassen auch für das ASV keine Notwendigkeit eines Baues erkennen.

Weiterhin wird von der Stadt Dreieich und vom ASV auf den Radweg entlang der DB-Strecke verwiesen, der dann auch auf dem Gebiet der Stadt Dreieich eine Weiterführung hat.

 

Zu Punkt 3)

Für die Gemeinde Eppertshausen besteht kein Bedarf an einer Radwegeverbindung entlang der B486 / L3095. Von der Gemeinde wird auf die Radwegeverbindung über “Thomashütte” nach Urberach verwiesen.

Der hier geforderte Radweg entlang der Bundesstraße liegt fast nur auf Gebiet der Stadt Rödermark.

 

Zu Punkt 4)

Die Stadt Rodgau hat im Zuge des S-Bahn-Baues einen Radweg im Bereich Rodgau-Ring-Strasse/Rollwald südlich der L 3097 geplant.

Dieser würde der Forderung der Stadt Rödermark nach einem Radweg entlang der L3097 entgegen kommen. Ein gemeinsames Vorgehen gegenüber dem ASV ist hier gegeben, d.h. wenn von Seiten der Stadt Rödermark die Forderung nach Bau eines Radweges gestellt wird, wird dieser Antrag auch von Seiten der Stadt Rodgau unterstützt.

 

Zu Punkt 5)

Mit der Gemeinde Messel wurde über einen Lückenschluss im Radwegenetz gesprochen. Ein Bedarf von Seiten der Nachbarkommune ist nicht gegeben.

Auch die Verkehrsbelastungsdaten sprechen nicht für die Herstellung eines Radweges.

Ein Anschluss an einen Radweg/Wirtschaftsweg im Bereich der Gemarkungsgrenze ist nicht vorhanden.

 

zu Punkt 6)

hierzu auch Verweis auf “Allgemeines zur Beantwortung”.

In einem Gespräch beim ASV (23.10.2002) bzgl. Radwegebau/Förderung des Radwegebaues durch das Land Hessen wurde der Stadt folgendes mitgeteilt:

Beim Bau von Radwegen an klassifizierten Straßen, ist abgesehen von der “Schaffung des Baurechtes” folgende Unterscheidungen zu machen.

1.     Ist es notwendig, aufgrund der Verkehrszahlen einen Radweg zu bauen, so ist das Land bzw. der Bund Baulastträger. Das heißt, die Planung, der Bau und die Kosten sind zu 100% in der Zuständigkeit des ASV. Hierzu wird die Maßnahme in eine interne Prioritätenliste der Straßenbauverwaltung aufgenommen.
In diesem Fall hat die Kommune keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Baues. Eine Vorfinanzierung durch die Kommune ist nicht möglich, ebenso ist ein Bau durch die Kommune mit dem Ziel der Bezuschussung nicht gegeben.

 

2.     Ist es von den Verkehrsbelastungszahlen nicht notwendig einen Radweg zu bauen; die Stadt Rödermark möchte jedoch einen Radweg herstellen, so ist die Stadt Rödermark Baulastträger und kann die Maßnahme zur Förderung gem. GVFG/FAG beim ASV vorlegen. Hierbei wird dann über die Notwendigkeit der Maßnahme- und deren  Bezuschussung entschieden.

 

Um generell eine Förderung zu erhalten, bzw. beim ASV den Bau eines Radweges zu fordern, ist das Vorhandensein eines gültigen Radwegeplanes vorausgesetzt, aus dem die Notwendigkeit der Maßnahme hervorgeht.

Die Stadt Rödermark hat z.Z. noch den Radwegeplan von 1986, der gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.8.2002 mit der Erstellung eines neuen Radwegeplanes aufgehoben werden soll.

 

Zu Punkt 7)

Sobald der Bearbeitungsstand des neuen Radwegeplanes die Notwendigkeit erkennen

lässt, wird ein entsprechendes Planungs- und Realisierungskonzept parallel erarbeitet und vorgelegt. Wir gehen davon aus, dass die Überarbeitung des Radwegeplanes bis Herbst 2003 abgeschlossen sein wird.

 

3.9

 

Anfrage der SPD-Fraktion

betr.: Radwege 2

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Am 27. August 2002 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Magistrat zu beauftragen, einen neuen innerstädtischen Radverkehrsplan aufzustellen. Hierzu sollte der Radwegenetzplan von 1986 aufgehoben werden und mit aktuellen Zielpunkten ergänzt, die Prioritätsliste für die Instandsetzung der Radwege aufgehoben und nach dem neuen Radverkehrsplan auf die notwendigen Erfordernisse abgestellt werden.

Der Radverkehrsplan ist mit Hilfe eines erfahrenen Planungsbüros durchzuführen. Das Planungsbüro soll dem Fachausschuss einen Zwischenbericht vorlegen.

 

Wir fragen:

 

1.     Welches Planungsbüro ist wann mit der Erstellung eines neuen Radwegeplanes beauftragt worden?

 

2.     Die Beschlussformulierung erlaubt auch die Erstellung des Radwegeplanes durch den Magistrat selber, wobei lediglich für die Durchführung die Dienste eines Planungsbüros in Anspruch zu nehmen sind. In diesem Falle wüssten wir gern, wie weit das Radwegekonzept des Magistrats gediehen ist und in welcher Form und wann ein Fachbüro hinzugezogen werden soll.

 

3.     Wann wird dem Fachausschuss der Zwischenbericht und den Stadtverordneten dieser Radwegeplan vorgelegt werden?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die anfrage wie folgt:

 

Zu Punkt 1)

Für die Aufstellung eines neuen Radwegeplanes wurde mit 4 Ing.-Büros gesprochen und folgendes  Leistungsbild erstellt, welches den Angeboten zugrunde lag.

Leistungsbild:         - Neudefinition des Quell- und Zielverkehrs

- Übernahme des überregionalen Radwegenetzes des Kreises OF

- Vernetzung des regionalen/überregionalen Radwegenetzes

- Beschilderung/Wegweisung in Anlehnung an die Ausschilderung des Kreises Offenbach

- Vorstellung des Konzeptes/Zwischenbericht in den Gremien

 

Die Angebote für die Erstellung eines Radwegeplanes liegen mittlerweile vor, nach ihrer Auswertung wird ein entsprechender Auftrag erteilt.

 

Zu Punkt 2)

Mit den Nachbarkommunen und dem Kreis wurden Kontakte bezüglich Beschilderung und Anschluss/ Weiterführung des kommunalen Radwegenetzes über die Stadtgrenzen hinaus aufgenommen, über die weitere Vorgehensweise ist unter Punkt 1 informiert worden.

 

Zu Punkt 3)

Es wird davon ausgegangen, dass im März der Auftrag an ein Ing.-Büro erteilt wird. Nach 6 Monaten müsste dann ein Ergebnis vorliegen.

 

Zusatzfragen von Herrn Oberfranz und Herrn Gerl werden von Bürgermeister Maurer beantwortet.

 

3.10

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Anfrage der Fraktion Andere Liste/Die Grünen

betr.: Jugendzentrum Urberach

 

Wir fragen den Magistrat:

 

Wie gestaltet sich die Zukunft des Jugendzentrums Urberach angesichts der Planungen für das dortige Gelände (Wohnbebauung, ALDI, Berufsakademie etc.)?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Das Jugendzentrum Urberach ist von den Planungen nicht berührt.

 

3.11

 

Anfrage der SPD-Fraktion

betr.: Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Bezüglich der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG fragen wir an:

 

1.     Konnten seit Übernahme der BA weitere Kommanditisten gewonnen werden?

-             Wenn ja welche?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet Frage für Frage:

 

Derzeit an der BA GmbH & Co KG  die Stadt Rödermark mit 200.000 € und ein privater Investor  mit 2.000 € beteiligt. Es ist vorgesehen, entsprechend der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Mittelbereitstellung den Anteil der Stadt um 25.000 € aufzustocken.

 

Mit dem Kreis Offenbach wurden Verhandlungen zur Beteiligung an der BA geführt. Unter der Voraussetzung, dass in Obertshausen ein Studiengang Hotelmanagementeingerichtet wird, wurde eine Beteiligung in Höhe von 150.000 € über die Kreisversorgungsbeteiligungsgesellschaft des Kreises Offenbach in Aussicht gestellt.

 

Eine Entscheidung des Kreises Offenbach ist für den 31.03.2003 vorgesehen.

 

2.     Wie ist die Bestellung von zwei Geschäftsführern begründet?

-             Mit welchen zusätzlichen Kosten ist durch die Bestellung von zwei Geschäftsführern zu rechnen?

 

Bürgermeister Maurer:

 

Die Geschäftsführung der BA Rhein-Main ist in zwei Bereiche geteilt.

Herr Lampas ist für die inhaltliche Weiterentwicklung  und den Vertrieb zuständig. Herr Schallmayer  - gleichzeitig Vorstand der IC Rödermark AG – ist für den organisatorischen und kaufmännischen Bereich zuständig. Durch diese gewollte enge Verknüpfung zwischen BA und IC werden positive  Synergieeffekte erwartet.

 

Durch die Bestellung eines zweiten Geschäftsführers entstehen direkt keine weiteren Kosten. Nur von der IC für die BA tatsächlich erbrachte Leistungen werden entsprechend ihres Aufwandes verrechnet.

 

3.     Wie viel m² Büro- und Schulungsräume werden von der IC-Rödermark AG an die BA vermietet?

-        Wie hoch ist der Mietzins

 

Bürgermeister Maurer:

 

Der Berufsakademie stehen zunächst 630qm für den Schulungsbetrieb zur Verfügung. Der Mietzins beträgt 2.640,00 € pro Monat.

 

4.     Wann ist mit der Vorlage eines Wirtschaftsplanes zu rechnen?

-        Wie hoch wird die Abweichung vom im Oktober 2002 vorgelegten vorläufigen Wirtschaftsplan sein?

-        Wie sind diese Abweichungen begründet?

 

Bürgermeister:

 

Der Wirtschaftsplan 2002/2003 wurde am  27.02.2003 durch den Aufsichtsrat der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH genehmigt.

 

Die kaufmännische Vorsicht gebiete, konservativ zu kalkulieren, deswegen wird vom worst-case Szenario ausgegangen.

In der ursprünglichen Planungsrechnung von 9/2002 wurde ein negatives Ergebnis von  289.000 € für das Gründungsjahr und 172.048 € (kumuliert 461.048 €) für das Gründungsjahr und ein Ergebnis von 186.555 € (kumuliert 386.675 €) für das erste volle Geschäftsjahr vor.

 

Die im Vergleich mit der Kostenabschätzung aus 9/2002 geringeren Kosten liegen in den wesentlich günstigeren Mietbedingungen, der in der Anfangsphase nur teilweise angemieteten Räumlichkeiten (nach konkretem Bedarf), positiven Synergieeffekten aus der Zusammenarbeit BA –IC und einem geringeren Personleinsatz begründet.

 

5.     Wie viele Unternehmen haben bis jetzt Kooperationsvereinbarungen geschlossen?

 

Bürgermeister Maurer:

 

Schon jetzt konnten 20 Unternehmen als Kooperationspartner gewonnen werden. Diese Zahl ist im Vergleich mit anderen hessischen BA’s, die bereits ihren Studienbetrieb aufgenommen haben, sehr positiv zu bewerten.

 

6.     Wie viele Studienplätze wurden bis jetzt verbindlich “gebucht”?

 

Bürgermeister Maurer:

 

Obwohl die staatliche Anerkennung noch nicht ausgesprochen ist, konnten bereits 4 Studienplätze verbindlich vereinbart werden.

Die Entscheidungsprozesse weiterer Partnerunternehmen befinden sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium

 

7.     Wann ist mit der vorläufigen staatlichen Anerkennung zu rechnen?

 

Bürgermeister Maurer:

 

Das für die staatliche Anerkennung zuständige Ministerium für Wissenschaft und Kunst in Wiesbaden hat signalisiert, dass die Anerkennung für März/April 2003 erwartet werden kann.

 

8.     Wann ist mit der Einstellung des Akademieleiters zu rechnen?

 

Bürgermeister Maurer:

 

Spätestens im Mai 2003 soll über die Akademieleitung entschieden werden.