Bürgerinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin  

 
 
19. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.03.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

1

1.1            Die Stadtverordnete Marianne Gräser hat mit Wirkung vom
26. Februar 2003 ihr Mandat niedergelegt. Ihr Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung wurde durch den Wahlleiter festgestellt.

 

Als nächster zur Ausübung des Mandats bereiter Bewerber des Wahlvorschlags der SPD wurde Herr Eckart Sänger berufen.

 

Ich darf Sie, Herr Sänger, in diesem Gremium begrüßen und darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teilzunehmen. Sie werden um Verschwiegenheit (§ 24 HGO) gebeten und darum ersucht, bei einem Widerstreit der Interessen (§ 25 HGO) dies anzuzeigen und bei entsprechend zu behandelnden Punkten an Beratung und Abstimmung nicht teilzunehmen.

 

1.2                                    Zwischen den Fraktionsvorsitzenden wurde vereinbart, dass über die Tagesordnungspunkte 10 und 11 unter TO A Beschluss gefasst werden soll.

 

Abstimmung TO A

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                     CDU, SPD, AL/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                       /

 

1.3                                    Behandlung ohne Aussprache: keine Festlegung

 

1.4              Der TOP 5 wurde zurückgezogen

 

1.5              Zu Top 3 sind 11 Anfragen eingegangen, die auf den Tischen ausliegen

 

1.6              Auf den Tischen ausgelegt ist im Übrigen

 

-                     eine Mitteilung über die Bewilligung über- und

außerplanmäßiger Ausgaben

 

-                     die Kommunalpolitische Terminvorschau für das
2. Quartal 2003

 

-                     der “Zahlenspiegel” für das Jahr 2002

 

1.7              Gemäß den Beratungen im Ältestenrat soll den Zuhörern der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung zu den Beratungsgegenständen der jeweilige Beschlussvorschlag schriftlich zur Verfügung gestellt werden, wenn dem keine datenschutzrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Hierdurch soll es den Zuhörern erleichtert werden, dem Gang der Beratungen zu folgen.

                   In der heutigen Sitzung ist erstmals in dieser Weise verfahren worden.