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Die Tagesordnungspunkte vier und fünf werden gemeinsam aufgerufen und abgestimmt.
Zu Tagesordnungspunkt 4 verliest Erster Stadtrat Herr Sturm eine ergänzende Stellungnahme des Magistrates. Die bisherigen Kosten des Verfahrens sollen in der nächsten Ausschusssitzung nachgereicht werden.
1.1 Beschlussvorschlag: Die Anregung auf Ausgleich an anderer Stelle im Stadtgebiet wird nicht aufgenommen. Das Defizit wird als so gering erachtet, dass im Hinblick auf die nachhaltige Wirkung des pädagogischen Ziels, Kinder und Jugendliche für Natur und Umwelt zu sensibilisieren, auf einen vollständigen Ausgleich verzichtet wird.
1.2 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Erfordernis für weitere Festsetzungen ergibt sich daraus nicht.
1.3 Beschlussvorschlag: Auf die Einhaltung der entsprechenden Richtwerte ist im Erläuterungstext hingewiesen. Auf eine Lärmuntersuchung wird verzichtet, da unter Berücksichtigung der Entfernung zur benachbarten Wohnbebauung keine Überschreitung der Richtwerte zu erwarten ist. Die mit der Nutzung verbundenen Geräusche sind sozialadäquat und damit auch zu tolerieren. Eine gegenseitige Rücksichtnahme wird trotzdem empfohlen.
1.4 Beschlussvorschlag: Im Erläuterungsbericht ist eine textliche Festsetzung vorgenommen, nach der die Haltung einer angemessenen Anzahl von Kleintierarten (z.B. Hühner, Enten, Kaninchen, Ziegen) in artgerechter Weise möglich ist. Der Hinweis, dass bei einer möglichen Tierhaltung die entsprechenden Vorschriften und Richtwerte einzuhalten sind, ist im Bericht zu ergänzen.
1.5 Beschlussvorschlag: Ein Handlungs- oder Änderungsbedarf ist nicht mehr gegeben.
2.1 Beschlussvorschlag: Ein Änderungsbedarf bezüglich dieser Hinweise wird nicht gesehen.
2.2 Beschlussvorschlag: Der Hinweis, dass bei einer möglichen Tierhaltung die entsprechenden Vorschriften und Richtwerte einzuhalten sind, ist im Bericht zu ergänzen.
2.3 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Erfordernis zur Änderung wird jedoch nicht gesehen, da auf die giftige Wirkung der Gehölze im Text sowie im Plan hingewiesen wird und die Entscheidung dem Betreiber überlassen werden soll.
2.4 Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Mindestangaben der angrenzenden Flächen zur Niederschlagsversickerung werden als Hinweis in den Erläuterungstext aufgenommen.
3. Beschlussvorschlag: Die Hinweise zu Leitungs- und Baumschutzmaßnahmen als planungsrechtliche Festsetzungen wurden bereits in den Bebauungsplan aufgenommen. Weiterer Handlungsbedarf besteht nicht.
4. Beschlussvorschlag: Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
5. Beschlussvorschlag: Es ist im Erläuterungstext ein Hinweis aufzunehmen, dass ein möglicher Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage bei den Kommunalen Betrieben der Stadt gemäß Entwässerungssatzung §§ 3 u. 4 zu beantragen ist.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. |
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