Bürgerinformationssystem
1. Die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für eine Realsierung einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen auf dem Areal der evangelischen Kirchengemeinde in der Erikastraße sollen geschaffen werden.
2. Falls dies hierzu erforderlich ist, ist ein Bauleitverfahren mit umfassender Bürgerbeteiligung einzuleiten und sicherzustellen.
3. Die Magistrat wird beauftragt, hierfür die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
4. Gehört zu diesen erforderlichen Maßnahmen ein Aufstellungsbeschluss, ist dieser vorzubereiten und zur Beschlussfassung der Stadtverordneten vorzulegen. Zu den Vorbereitungsmaßnahmen gehört dann auch die Durchführung einer Bürgerbeteiligung vor Beschlussfassung über die Aufstellung eines B-Planes. |
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