Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- die Einführung eines Kulturtickets für die städtischen Kulturveranstaltungen ab der Spielzeit 2011/12 - probeweise für die Dauer eines Jahres. Danach werden die wirtschaftlichen Auswirkungen dokumentiert und das Kulturticket gegebenenfalls dauerhaft beschlossen - die Einführung des „Rödermark-Passes“ als Berechtigungsnachweis u.a. auch für das Kulturticket. Der Rödermark-Pass wird jeweils befristet für 1 Jahr ausgestellt - die Höhe der Ermäßigung für kulturelle Veranstaltungen der Stadt beträgt 50% (Empore) bzw. 30% (Parkett) des offiziellen Eintrittspreises - das Kartenkontingent für diesen Zweck beträgt maximal 5% des Fassungsvermögens - eine Restkartenbörse wird nicht eingeführt. |
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