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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:
Dem Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Rödermark wird in der vorgelegten Form zugestimmt. Die Laufzeit des Planes wird auf fünf Jahre festgelegt. Aktualisierungen sind im Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan zeitnah einzuarbeiten.
Die sich hieraus ergebende Veränderung der Laufzeit ist entsprechend zu berücksichtigen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. |
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