Bürgerinformationssystem
Der Vorsitzende bittet Bürgermeister Kern und Stadtverordnetenvorsteherin Becht um Mitteilung über den Sachstand. Bürgermeister Kern teilt mit, dass nach seiner Erinnerung im Ältestenrat entschieden wurde, die Frage des Antragsrechts der im März nächsten Jahres neu zu wählenden Stadtverordnetenversammlung zu überlassen, die dann mehrere Änderungen zur Geschäftsordnung zu beraten haben wird. In Bezug auf die Resolution zum Wahlrecht ist zu berichten, dass ein entsprechender Antrag einer Fraktion noch nicht eingebracht worden ist.
Stadtverordnetenvorsteherin Becht bestätigt dies und sagt zu, dass der Ältestenrat sich nochmals mit der Resolution zum Wahlrecht befassen wird. |
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