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Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass nach Inkrafttreten der Hauptsatzungsänderung in § 4 Abs. 2 für den Rest der Wahlzeit ein weiterer ehrenamtlicher Stadtrat zu berufen ist. Dieser weitere Sitz entfällt auf den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion. Erstgenannter des Wahlvorschlages ist Herr Gerhard Weber, der durch Schreiben vom 15. April 2010 die Annahme des Mandats erklärt hat.
Frau Becht fordert Herrn Gerhard Weber auf, zur Ernennung und Vereidigung vorzutreten.
Herr Bürgermeister Kern überreicht dem neuen Magistratsmitglied die Ernennungsurkunde unter Verlesung des Urkundentextes.
Die Stadtverordnetenvorsteherin verpflichtet den Gewählten durch Handschlag und vereidigt ihn gemäß § 72 Hessisches Beamtengesetz-:
„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde.
Herr Weber nimmt in der Reihe des Magistrats seinen Platz ein. |
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