Bürgerinformationssystem
Die Förderung junger Familien für die Bildung von Wohneigentum auf
eigenem Grund und Boden erfolgt unter Beachtung nachstehender Festlegungen: 1. Vergabekriterien 1.1 Berechtigter Personenkreis Förderungsberechtigt sind
"Junge Familien" Junge Familien im Sinne dieser Förderungsrichtlinien
sind: "Paare oder
Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren." 1.2 Wohnsitz Die Antragsteller
- mindestens ein Lebenspartner - müssen seit mindestens 3 Jahren ihren
Wohnsitz in Rödermark besitzen. 1.3 Einkommen Das Bruttojahreseinkommen einer Familie darf
50.000 € nicht übersteigen. 1.4 Eigentumsverhältnisse Die Antragsteller dürfen kein eigenes Haus,
Eigentumswohnung oder baureifes Grundstück im In- oder Ausland im Eigentum
haben. Dies gilt nicht, wenn der Verkauf des vorhandenen
Eigentums zur Finanzierung dient. 2. Verpflichtungen Die Förderung ist verbunden mit: 2.1 Bauverpflichtung Die Antragsteller verpflichten sich, das zu erwerbende
Grundstück innerhalb von 2 Jahren nach Förderungsgewährung zu bebauen. 2.2 Eigennutzung Die Antragsteller verpflichten sich, das Wohnhaus selbst
zu beziehen und mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen und nicht zu
vermieten. 2.3 Sicherung der Eigennutzung Die Antragsteller verpflichten sich, das Grundeigentum
für die Dauer von 10 Jahren weder zu veräußern noch zu verschenken oder
auf sonstigem Wege zu übertragen. 2.4 Weiterveräußerung Bei Weiterveräußerung aus wichtigem Grund wird geprüft,
ob der Erwerber ggf. die Förderungsvoraussetzungen erfüllt. Ist dies nicht der
Fall, ist der Förderungsbetrag anteilig zum Zeitablauf der Verpflichtungen der
Stadt zu erstatten. 2.5 Sicherung der
Verpflichtungen Soweit ein Grundstück von der Stadt erworden wird, sind
die vorgenannten Verpflichtungen durch Eintragung einer
Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern. Die Stadt tritt mit diesem Recht im Range hinter die
Belastungen, die zur Baufinanzierung notwendig sind, zurück. Soweit ein Grundstück von einem privaten Verkäufer
erworben wird, sind die vorgenannten Verpflichtungen auf privatrechtlichem Wege
zu sichern. 3. Förderung Die Höhe der Förderung beträgt 100,00 €/m² Grundstücksfläche
maximal jedoch 20.000 €. Bei Vorliegen der beschlossenen Kriterien wird den Familien Gossmann und
Witt je ein Grundstück zum Vorzugspreis angeboten. Wird das jeweilige
Grundstück von der Stadt erworben, wird der Zuschuss im Preis berücksichtigt. Nach den Stellungnahmen der Stadtverordneten Schultheis, Hans Gensert,
von der Lühe und des Bürgermeisters wird der mündlich formulierte
Änderungsantrag der SPD-Fraktion von der Stadtverordnetenvorsteherin wie folgt
zur Abstimmung gestellt: Änderungsantrag der SPD-Fraktion
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