Bürgerinformationssystem
3.1 Anfrage
der SPD-Fraktion Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest die Anfrage wie
folgt: In der Novembersitzung der Stavo 2001 wurde der Magistrat beauftragt, bei den zuständigen Behörden die Umgestaltung der Kreuzung L 3097/B459 zu betreiben. Ziel der Umplanung war die Vermeidung längerer Rückstaus, z.B. durch Verlängerung der südlichen Linksabbiegerspur und der nördlichen Rechtsabbiegerspur. Über den Stand der Verhandlungen/Planungen war bis Ende 2001 zu berichten. 1. Was wurde wann und von wem in vorgenannter Angelegenheit geplant? 2. In welchem Stadium der Planung befinden sich welche projektierten Maßnahmen? 3. Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen und wann mit deren Abschluss? Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt: Die zeitliche Disposition liegt nur teilweise in
unserer Hand. Was wir getan haben, ist Folgendes: Wir haben also im Rahmen der
Verkehrsschau die bestehenden Probleme, die wir jetzt schon haben und die sich
wohl noch verstärken werden dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen vorgetragen.
Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen hat zugesagt, für diese Kreuzung
Möglichkeiten eines optimierten Verkehrsflusses zu prüfen. Das ASV vertrat die
Ansicht, dass man zunächst prüfen müsse, ob dieses Ziel ggf. durch Veränderung
der Ampelschaltung an der Kreuzung und entlang des Rödermark-Rings möglich ist.
Nach Auskunft des ASV wurde das entsprechende Gutachten mittlerweile in Auftrag
gegeben. Mit einem Ergebnis kann im Februar 2003 gerechnet werden. 3.2 Anfrage
der SPD-Fraktion Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest die Anfrage wie
folgt: Der Magistrat wurde im April diesen Jahres im Rahmen eines interfraktionellen Antrages beauftragt, im Benehmen mit den Eigentümern dafür zu sorgen, dass (zusätzliche) Altglascontainer auf den Parkplätzen von Verbrauchermärkten aufgestellt werden. Insbesondere sollte auf dem Gelände der künftigen Märkte in der Ober-Rodener Straße (ehemaliger Telenorma-Standort) bereits im Vorfeld darauf gedrungen werden, dass dort eine Anlieferungsmöglichkeit für Altglas eingeplant und realisiert wird. Hierfür könnten Standorte in Wohngebieten entfallen. 1. Was har der Magistrat wann in vorgenannter Angelegenheit unternommen? 2. Welche neuen Standorte sind mit wem vereinbart, welche projektiert? 3. Wann ist mit der Einrichtung der neuen Standorte zu rechnen? Bürgermeister
Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt: Grundsätzlich sind die in den
Glascontainern erfassten Materialien Verkaufsverpackungen. Die Zuständigkeit
der Einsammlung liegt gemäß der Verpackungsverordnung bei den Herstellern und
Vertreibern bzw. der Dualen System Deutschland GmbH (DSD). Die Aufstellung der
Behälter ist Teil der Abstimmungserklärung, die die Stadt mit DSD bzw. der
Gesellschaft zur Entsorgung von Sekundärrohstoffen mbH (GES) geschlossen hat. Zu diesem Zeitpunkt liegen immer noch keine
konkreten Informationen über die Auswirkung der Einführung von Pflichtpfand auf
Einwegflaschen vor. Aufgrund dessen wurde das Thema “Aufstellung von
zusätzlichen Glascontainern” bis auf weiteres zurückgestellt. Was die Aufstellung von Containern auf dem
“Kaufland”-Gelände betrifft, haben erste Kontakte schon stattgefunden. Wir sind
darauf angewiesen, dass der zukünftige Betreiber der Fachmärkte von sich aus
der Aufstellung von Containern zustimmt. Konkrete Zu- oder Absagen konnten
bisher nicht gegeben werden. Nach Vorliegen näherer Informationen wird
der Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung diese umgehend mitteilen. 3.3 Anfrage
der SPD-Fraktion Der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher verliest die Anfrage wie
folgt: Der
Magistrat wurde Ende 2001 beauftragt, für den städtischen Recycling-Hof am
Bauhof zum einen die Änderung/Ausweitung der Öffnungszeiten zu prüfen und zum
anderen eine Planung vorzulegen, mit welchen organisatorischen Maßnahmen oder
baulichen Umgestaltungsmaßnahmen die Verkehrsführung auf und vor dem Gelände
sicherer gemacht werden kann. 1. Was hat der Magistrat wann in vorgenannter Angelegenheit unternommen? 2. Welche neuen Maßnahmen sind in welchem Stadium der Planung? 3.
Wann ist mit der Umsetzung baulicher Maßnahmen,
wann mit der Einführung geänderter Öffnungszeiten zu rechnen? Bürgermeister
Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt: Der Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung hat zum 01. Oktober 2002
folgende Maßnahmen zur Umsetzung veranlasst: 1.
Zusätzliche Ausfahrt: 2.
An den Containern für
Altmetall, Papier und Gelbe Säcke wurden die vorhandenen Zugangspodeste
verlängert und beidseitig begehbar gemacht. 3.
Verlängerte
Öffnungszeit Ab dem 01. Oktober 2002 wurde die Öffnungszeit samstags um 1 Stunde
erweitert. Und zwar von 09.30 – 12.30 Uhr (vorher 10 – 12 Uhr). Die Erfahrungen der
letzten Wochen zeigen aufgrund der o.g. Neuerungen auf den Betrieb der
Altstoffannahmestelle positive Auswirkungen. 3.4 Anfrage der Fraktion
andere Liste/Die Grünen Nach Beobachtungen von
Anwohnern ist am Ausgang des sogenannten Sattlergrabens in Höhe der
Seligenstädter Straße der Austritt von verschmutztem Wasser zu beobachten. Dies
weist auf illegale Einleiter hin. Wir stellen die Anfrage: ·
Welche Erkenntnisse
liegen dem Magistrat darüber vor? ·
Wann wurde der Graben
zuletzt auf mögliche illegale Einleiter hin untersucht? ·
Gedenkt der Magistrat,
den o.g. Beobachtungen der Anwohner nochmals nachzugehen und wenn ja, wann? Bürgermeister
Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt: Der Sattlergraben wurde
1993 vom Einlauf Marienstraße bis Auslauf Seligenstädter Straße mittels
TV-Untersuchung auf mögliche Schäden und Fehlanschlüsse untersucht. Bei dieser
Untersuchung wurden außer baulichen Schäden auch private Anschlüsse
festgestellt. Da es sich um ein Gewässer 3. Ordnung handelt, wurden die
privaten Einleiter von der zuständigen Wasserbehörde beim Kreis Offenbach
aufgefordert zu der Art der Einleitung(Niederschlagswasser oder Schmutzwasser)
Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen wurden durch örtliche Begutachtung durch
ein Ingenieurbüro überprüft. Fehlanschlüsse wurden
im Rahmen der Sanierung des Sattlergrabens in den Jahren 1995 bis 1997
beseitigt. Mit Schreiben vom 20.02.1998 teilt der Kreis Offenbach mit, dass die
Untersuchungen abgeschlossen sind und seitens der Wasserbehörde kein weiterer
Handlungsbedarf besteht. Die Wasserbehörde beim
Kreis Offenbach wurde mit Schreiben vom 22.11.2002 durch die Stadt Rödermark
über den Sachverhalt der Anfrage in Kenntnis gesetzt und aufgefordert in
eigener Zuständigkeit tätig zu werden. Nach Beendigung der
Bürgfragestunde wird die Unterbrechung der Sitzung um 20:30 Uhr wieder
aufgehoben. |
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