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Auszug - Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung eines ehrenamtlichen Stadtrates als Nachrücker  

 
 
32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark, 2. Fortsetzung der Sitzung vom 1.12.2009
TOP: Ö 1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 04.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss

Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass durch den Unterzeichner des Wahlvorschlages der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion unter Änderung der Reihenfolge des Wahlvorschlages Herr Herbert Schneider als Nachrücker des verstorbenen Stadtrates Wolfg

Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass durch den Unterzeichner des Wahlvorschlages der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion unter Änderung der Reihenfolge des Wahlvorschlages Herr Herbert Schneider als Nachrücker des verstorbenen Stadtrates Wolfgang Schreiber für den Magistrat benannt wurde.

 

Sie fordert Herrn Herbert Schneider zur Ernennung und Vereidigung auf, vorzutreten.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass Herr Schneider sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt hat (schriftliche Erklärung gegenüber Bürgermeister als Gemeindewahlleiter).

 

Herr Bürgermeister Kern überreicht dem neuen Magistratsmitglied die Ernennungsurkunde unter Verlesung des Urkundentextes.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verpflichtet den Gewählten durch Handschlag und vereidigt ihn gemäß § 72 Hessisches Beamtengesetz (wahlweise mit oder ohne religiösen Zusatz):

 

„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“