Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt
fest, dass durch den Unterzeichner des Wahlvorschlages der CDU-Fraktion und der
FDP-Fraktion unter Änderung der Reihenfolge des Wahlvorschlages Herr Herbert
Schneider als Nachrücker des verstorbenen Stadtrates Wolfgang Schreiber für
den Magistrat benannt wurde. Sie fordert Herrn Herbert Schneider zur
Ernennung und Vereidigung auf, vorzutreten. Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass Herr Schneider
sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt hat (schriftliche Erklärung
gegenüber Bürgermeister als Gemeindewahlleiter). Herr Bürgermeister Kern überreicht dem neuen Magistratsmitglied
die Ernennungsurkunde unter Verlesung des Urkundentextes. Die Stadtverordnetenvorsteherin verpflichtet den Gewählten durch
Handschlag und vereidigt ihn gemäß § 72 Hessisches Beamtengesetz (wahlweise mit
oder ohne religiösen Zusatz): „Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in
Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch
erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“ |
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