Der Geschäftsführer berichtet über die Beschlusslage der
Innenminister nach ihrem Treffen am 4.12.2009:
- Einrichtung
einer „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“: Bei Nachweis von
mindestens sechsmonatiger Halbtagstätigkeit Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis
- Bei
Nachweis einer Schul- oder Berufsausbildung von 2007 – 2009 ebenso
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Ansonsten
zwei weitere Jahre Aufenthaltserlaubnis auf Probe
Bürgermeister Kern verweist im Übrigen auf die Zuständigkeit des
Kreises.