Bürgerinformationssystem
Der Geschäftsführer teilt mit, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg das aktive und passive Wahlrecht für ausländische Bürgerinnen und Bürger zum dortigen Seniorenbeirat beschlossen hat.
Nach der Hessischen Gemeindeordnung besteht dieses Wahlrecht allerdings (noch) nicht.
Bei nicht vorhandener Beschlussfähigkeit ergibt die Abstimmung ein Ergebnis von 7 ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 nein-Stimmen. Es soll geprüft werden, ob für die nicht anwesenden Mitglieder ein Umlaufbeschluss gefasst werden kann.
Im zweiten Schritt soll Öffentlichkeit hergestellt und mit dem Seniorenbeirat Kontakt aufgenommen werden. |
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