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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), den Bebauungsplan 20.7 „Erikastraße“ als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 06.07.2009 bis 07.08.2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 456. Das Grundstück liegt im Stadtteil Ober-Roden östlich des Rödermarkringes zwischen der Straße „Breidertring“ im Nordwesten, und der „Erikastraße“ im Südosten und dem „Azaleenweg“ im Südwesten. Im Nordosten wird es begrenzt durch die Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 458/29, 458/30 und 458/31.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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