Bürgerinformationssystem
Der § 4 der Hauptsatzung der Stadt Rödermark wird um einen dritten Absatz mit folgendem Wortlaut erweitert:
(3) Ein ehrenamtliches Magistratsmitglied übernimmt die Stelle einer Integrationsdezernentin/ eines Integrationsdezernenten.
Der Antrag wird zurückgezogen. |
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