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Auszug - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.7.2009 zum Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss vom 13.5.2009 betreffend Konsolidierungskonzept zum Produkthaushalt 2009; „Frauenbeauftragte (extern)“ hier: Beanstandung des Bürgermeisters vom 10.7.2009 gem. § 63 Abs. 2 HGO   

 
 
30. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.09.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss

Bürgermeister Kern erklärt, dass seine Beanstandung als erledigt betrachtet werden kann

Bürgermeister Kern erklärt, dass seine Beanstandung als erledigt betrachtet werden kann. Dies deshalb, weil das durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene und durch die Kommunalaufsicht genehmigte Konsolidierungskonzept den Verzicht auf die Stelle „Frauenbeauftragte“ nicht enthält.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 15.09.2009 zur Beanstandung des Bürgermeisters wird durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion ebenfalls für erledigt erklärt.