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Auszug - Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes A 28 "Bahnhof Ober-Roden Nord" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern VO/0059/09  

 
 
Fortsetzung der 27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 13.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach den Stellungnahmen aus den Reihen der Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über sämtliche Punkte des Beschlus

Nach den Stellungnahmen der Fraktionen stellt die Stadtverordnetenvorsteherin sämtliche Punkte des Beschlussvorschlages zur Abstimmung. Sie lauten:

 

(Die Stellungnahmen zu den Beschlüssen sind als Anlage beigefügt.)

 

1  Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.:

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen den Bebauungsplan keine Bedenken bestehen.

Die Anregung auf Erweiterung der Pflanzliste durch die Hinzunahme der Eberesche wird aufgenommen.

 

2  Eisenbahn-Bundesamt Frankfurt:

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Anregungen wurden bei der Planung berücksichtigt.

2. Da sich die Parzelle 713/27 nicht im Plangeltungsbereich befindet, ist die Anregung zur Freistellung nicht relevant. Die Anregung wird deshalb zurückgewiesen.

 

3  Kreis Offenbach, Bauaufsicht / Bauleitplanung

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Anregungen werden aufgenommen. Die Hinweise, dass Rodungsarbeiten nur in der Zeit vom 01. September bis 15. März stattfinden dürfen und dass sicherzustellen ist, dass sich bei Abriss der Bahnnebengebäude keine schützenswerten Tiere in den Ruinen befinden, werden in den Bebauungsplan aufgenommen.

2. Da sich der Bebauungsplan ausschließlich auf öffentliche Grün- und Verkehrsflächen bezieht und im Planbereich keine Zisternen oder Brunnen eingerichtet werden, wird die Anregung zurückgewiesen.

 

4  DB Services Immobilien GmbH, Frankfurt

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Anregung wird nachgekommen. Die genannte Teilfläche im Norden des Plangebietes (gem. markierter Planzeichung) wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen.

2. Die Anregung wird aufgenommen und zu gegebener Zeit umgesetzt.

3. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

5  Sylvia Reuter und Sabine Runzer, Babenhäuser Str. 44b

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird erkannt, dass die Einrichtung einer Erschließung vom Park-and-Ride-Platz aus für die Grundstücke Dieburger Str. 59a und 61 von Vorteil wäre. Auch könnte der damit verbundene Wegfall von 2 Stellplätzen, wie vorgeschlagen, an anderer Stelle kompensiert werden. Dennoch wird der Anregung nicht gefolgt. Wollte man dem Vorschlag nachkommen, würde dadurch ein Präzedenzfall für die anderen Anlieger geschaffen, die ebenfalls für sich die Einrichtung einer rückwärtigen Erschließung reklamieren könnten. Da dem nicht gefolgt werden kann, ohne den Zweck der Bebauungsplanaufstellung aufzugeben, müssten dann die gleichfalls  berechtigten Anliegen der Nachbarn zurückgewiesen werden, wodurch eine Ungleichbehandlung gegeben wäre, bei der einzelne Privatinteressen gegenüber anderen bevorzugt würden.

Zusätzlich wird die etwaige Andienung der angeführten Geschäfte vom Parkplatz aus als problematisch angesehen. Durch die Zulieferung, die voraussichtlich mit LKW vorgenommen würde, sind Behinderungen für die Nutzer des Park-and-Ride-Platzes zu erwarten.

Abstimmung erfolgt bzgl

Abstimmung erfolgt bzgl. sämtlicher (5) Anregungen:

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Al/die Grünen, SPD

Ablehnung:                      /

Enthaltung:                      /

 

Die Mitglieder der FDP-Fraktion nehmen an der Abstimmung nicht teil.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BeschlussfassungBebauungsplanentwurfBhf (385 KB)