Bürgerinformationssystem
Nach den Stellungnahmen der Fraktionen
stellt die Stadtverordnetenvorsteherin sämtliche Punkte des
Beschlussvorschlages zur Abstimmung. Sie lauten: (Die Stellungnahmen zu den Beschlüssen sind
als Anlage beigefügt.) 1 Hessische
Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.: Beschlussvorschlag: Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen den Bebauungsplan
keine Bedenken bestehen. Die Anregung auf Erweiterung der Pflanzliste durch die
Hinzunahme der Eberesche wird aufgenommen. 2 Eisenbahn-Bundesamt
Frankfurt: Beschlussvorschlag: 1. Die Anregungen wurden bei der Planung berücksichtigt. 2. Da sich die Parzelle 713/27 nicht im
Plangeltungsbereich befindet, ist die Anregung zur Freistellung nicht relevant.
Die Anregung wird deshalb zurückgewiesen. 3 Kreis Offenbach, Bauaufsicht / Bauleitplanung Beschlussvorschlag: 1. Die Anregungen werden aufgenommen. Die
Hinweise, dass Rodungsarbeiten nur in der Zeit vom 01. September bis 15. März
stattfinden dürfen und dass sicherzustellen ist, dass sich bei Abriss der
Bahnnebengebäude keine schützenswerten Tiere in den Ruinen befinden, werden in
den Bebauungsplan aufgenommen. 2. Da sich der Bebauungsplan ausschließlich auf
öffentliche Grün- und Verkehrsflächen bezieht und im Planbereich keine
Zisternen oder Brunnen eingerichtet werden, wird die Anregung zurückgewiesen. 4 DB Services Immobilien GmbH, Frankfurt Beschlussvorschlag: 1. Der Anregung wird nachgekommen. Die genannte
Teilfläche im Norden des Plangebietes (gem. markierter Planzeichung) wird aus
dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen. 2. Die Anregung wird aufgenommen und zu gegebener
Zeit umgesetzt. 3. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 5 Sylvia Reuter und Sabine Runzer, Babenhäuser
Str. 44b Beschlussvorschlag: Es wird erkannt, dass die Einrichtung einer Erschließung vom
Park-and-Ride-Platz aus für die Grundstücke Dieburger Str. 59a und 61 von
Vorteil wäre. Auch könnte der damit verbundene Wegfall von 2 Stellplätzen, wie
vorgeschlagen, an anderer Stelle kompensiert werden. Dennoch wird der Anregung
nicht gefolgt. Wollte man dem Vorschlag nachkommen, würde dadurch ein
Präzedenzfall für die anderen Anlieger geschaffen, die ebenfalls für sich die
Einrichtung einer rückwärtigen Erschließung reklamieren könnten. Da dem nicht
gefolgt werden kann, ohne den Zweck der Bebauungsplanaufstellung aufzugeben,
müssten dann die gleichfalls
berechtigten Anliegen der Nachbarn zurückgewiesen werden, wodurch eine
Ungleichbehandlung gegeben wäre, bei der einzelne Privatinteressen gegenüber
anderen bevorzugt würden. Zusätzlich wird die etwaige Andienung der angeführten Geschäfte
vom Parkplatz aus als problematisch angesehen. Durch die Zulieferung, die
voraussichtlich mit LKW vorgenommen würde, sind Behinderungen für die Nutzer
des Park-and-Ride-Platzes zu erwarten. Abstimmung erfolgt bzgl. sämtlicher (5) Anregungen: Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU,
Al/die Grünen, SPD Ablehnung: / Enthaltung: / Die Mitglieder der FDP-Fraktion nehmen an der Abstimmung nicht
teil.
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