Bürgerinformationssystem
Der Magistrat der Stadt Rödermark legt der
Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Bedarfs und- Entwicklungsplan vor. Dieser o.g. Bericht soll den Bedarf und die
Entwicklung von -
Betreuungsplätzen für unter 3-jährige, -
Kindergartenplätzen (zzt.
Kindertagesstättenentwicklungsplan) und -
Betreuungsplätzen an den Grundschulen für die kommenden Jahre aufzeigen. Der Bericht wird jeweils im September dem
Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur vorgelegt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und
verweist auf die Abstimmung im zuständigen Fachausschuss. |
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