Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Kern zitiert dazu die geltende Regelung des § 2 (4) der Geschäftsordnung. Bisher behandelt der Magistrat etwaige Eingaben des Ausländerbeirats und gibt sie dann zur Beratung in die Ausschüsse oder in die Stadtverordnetenversammlung. Nach seiner Einschätzung gibt es zurzeit ein Lücke in Bezug auf die Berichterstattung über das Ergebnis. |
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