Bürgerinformationssystem

Auszug - Beteiligung an der Berufsakademie Rhein-Main (BA) und Rechtsform der Trägergesellschaft   

 
 
24. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.10.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: außerordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

1

1.   Für die Beteiligung an der Berufsakademie Rhein-Main werden 250.000 € entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt.

 

2.   Die Stadt Rödermark übernimmt von der Dietz Holding AG die Stammeinlage der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH. Sie übernimmt weiterhin für den verbleibenden Betrag der in Ziffer 1 bereitgestellten Summe abzüglich Erwerbskosten Kommanditanteile an der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG.

 

3.   Die GmbH-Satzung und die Satzung der GmbH & Co. KG wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf angepasst.

 

4.   An der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH können sich Kreis und Kommunen direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften als Mitgesellschafter beteiligen. Die Beteiligung dieser Mitgesellschafter ist insgesamt auf maximal 49% der Gesellschaftsanteile begrenzt.

 

5.   An der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG können sich Kreis und Kommunen sowie private Investoren als Kommanditisten mit Einlagen in beliebiger Höhe beteiligen.

 

6.   Für die Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH und die Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird jeweils ein Aufsichtsrat eingerichtet. Jeder Kommanditist, der den Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechtes unterliegt, erhält entsprechend seinem Anteil an der Gesellschaft Sitze im Aufsichtsrat, mindestens jedoch einen Sitz.

 

7.   Eine Nachschusspflicht zur Defizitabdeckung der Berufsakademie Rhein-Main GmbH & Co. KG wird von der Stadt Rödermark nicht übernommen.

 

8.   Der beigefügte Wirtschaftsplan für die BA wird zur Kenntnis genommen.

 

9.   Die IC-Rödermark AG wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gegründet. Sie wird mit der BA ihren Betrieb im ehemaligen TENNOVIS-Schulungszentrum aufnehmen und dort das Innovations- und Gründerzentrum betreiben. Die notwendigen Räume werden von der IC-Rödermark AG an die BA vermietet.

 

10. Zwischen der IC-Rödermark AG und der Berufsakademie Rhein-Main Verwaltungs GmbH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, in dem die IC-Rödermark AG die Geschäftsbesorgung übernimmt. Der Unternehmensgegenstand in der Satzung der IC-Rödermark AG wird um die Aufgabe "Geschäftsführung für Unternehmen, an denen die Stadt Rödermark beteiligt ist" ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 4

Ablehnung:    2

Enthaltung:    1